memme...fridolinski hat geschrieben:nein danke. scheint ja alle liebe mühe umsonst zu sein dir irgend was erklären zu wollen, weil du gar nicht auf das eingehst was dir vorgelegt wird.
fish-eh
memme...fridolinski hat geschrieben:nein danke. scheint ja alle liebe mühe umsonst zu sein dir irgend was erklären zu wollen, weil du gar nicht auf das eingehst was dir vorgelegt wird.
Aus den Suisa Statuten
3 Zweck
3.1 Die SUISA wahrt treuhänderisch die Rechte der Urheber und Urheberinnen von nichttheatralischen musikalischen Werken, welche ihr von den Urhebern und Urheberinnen oder ihren Verlegern und Verlegerinnen zur Verwaltung übertragen werden.
3.2 Die SUISA kann sich ferner im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419ff. des Schweizerischen Obligationenrechts der Rechte jener Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten annehmen, welche in keinen vertraglichen Beziehungen zur SUISA stehen und die nicht in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen.
4 Auftragsverhältnis
4.2 Die Auftraggebenden übertragen der SUISA alle Rechte an ihren Werken, welche kollektiv nur unter Bundesaufsicht verwertet werden dürfen, sowie alle ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche. Einzelheiten und die Abtretung allfälliger weiterer Rechte werden in den Mitgliederverträgen geregelt.
8 Grundsätze für die Verwaltungstätigkeit
8.3.7 Die SUISA erzielt keinen Gewinn.
http://netzpolitik.org/2005/briefe-der- ... -provider/Dienstag, 13. Februar 2007
Schweiz: IFPI will Geld von DJ für das Kopieren von Liedern
Gemäss Schweizerischem Tagesanzeiger hat die IFPI Schweiz an 200 DJs in der Schweiz persönliche Warnbriefe verschickt und sie zu Zahlungen aufgefordert:
Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.
Die Gebühren sind dabei sehr hoch:
Best-of-Zusammenstellungen für Auftritte oder zur Promotion kosten je 2000 Franken pro Jahr. Wer weniger als zwölfmal jährlich auftritt, muss «nur» 500 Franken hinblättern. Wer Soundmüsterchen ins Internet stellt, bezahlt pauschal 500 Franken. Alles zusammen ergibt, inklusive 7,6 Prozent Mehrwertsteuer, exakt 4842 Franken.
Das übertriebene Vorgehen stösst bei einigen DJs verständlicherweise auf Kritik. Es ist zudem fragwürdig, ob die IFPI Schweiz überhaupt diese Forderungen durchsetzen könnte. Die IFPI Schweiz neigt aber auch dazu gross Kampagnen zu starten und irgendwelche Forderungen aufzustellen. Beispielsweise die Briefe an Tauschbörsennutzende 2005 oder 2001.
sagt bereits alles.4 Auftragsverhältnis
4.2 Die Auftraggebenden übertragen der SUISA alle Rechte an ihren Werken, welche kollektiv nur unter Bundesaufsicht verwertet werden dürfen, sowie alle ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche. Einzelheiten und die Abtretung allfälliger weiterer Rechte werden in den Mitgliederverträgen geregelt.
da gehst du falsch in der annahme. ich zb. habe sehr wohl für meine bei der suisa angemeldeten werken eine angemessene entschädigung bekommen wenn sie (mit meiner einwilligung) an dritte weiterlizensiert wurden... somit ist das auch ein teil meines einkommens. und ich werde wohl nicht ein einzelfall sein.kaidun hat geschrieben:ich glaube nicht dass inder schweiz jemals ein psy, fullon oder was für ein "goa" produzent auch nur einen rappen von der SUISA erhalten hatt....
sorry aber das unterstellst du mir einfach so. ich habe lediglich auf die (urheber)rechtslage aufmerksam gemacht und mit keinem wort erwähnt das ich ein fan davon bin.Fallen Angel 2 hat geschrieben:Natürlich sind die Fans dieser Entwicklung, allen voran Fridolinski, mit freundlicher Unterstützung von Conclusion, von solchen Anschuldigungen gegenüber IFPI nicht eben angetan. Alles was diese Institutionen kritisiert wird als "punkig" oder "lächerlich" bezeichnet.
nein, ich nenn das (paranoide) überheblichkeit.Fallen Angel 2 hat geschrieben:Nur ist es mal wieder so, ich weiss das ich recht habe. Ich spüre hier eine Gefahr. Das nenne ich Intuition. Die beiden werden es Blödsinn nennen.
das ist auch wieder eine unbergründete unterstellung deinerseits... beschneidet denn die SUISA in irgend einer form das recht des musikers?Fallen Angel 2 hat geschrieben:Ihr glaubt das nicht, weil ihr an das Gute glaubt, oder an das Gesetz, oder daran, dass es "gar nicht darum geht", ihr glaubt, es sei alles pickobello und SUISA ein Segen für die Musiker. Ihr glaubt, nicht an das Böse. Ihr seid naiv.
sorry, aber dieser satz ist eine ziemliche katastrophe. ...auf legale weise zu unterbinden... ist es etwa vernünftiger "illegal" das recht und die freiheit des schöpfers/urhebers zu unterbinden? die freiheit als urheber selber bestimmen zu können was mit dem eigenen werk geschieht? die IFPI wurde ab dem moment ins leben gerufen als es nötig war das recht des urhebers im internet zu schtützen. die SUISA, die dem schweizerischen recht unterstellt ist, ist zuständig für die urheberrechte, nicht die IFPI.Fallen Angel 2 hat geschrieben:Und nein, es geht nicht um die Freiheit, seine Kollegen zu beklauen. Die IFPI interessiert sich einen Scheiss um die Urheber. Sie ist einzig daran interessiert die Freiheit des Internets auf jede legale Weise zu unterbinden, die möglich ist. Sie behauptet Filesharing sei immer illegal. Was es nicht ist.
genau das ist doch der punkt. ist deiner meinung nach der urheber nicht würdig seine freiheit auch selber zu bestimmen? was mit seinen werken geschieht? du bezeichnest als freiheit nur das was was dir in den kram passt? vor allem wird absolut niemand kriminalisiert der auch keinen anstoss dazu gibt...Fallen Angel 2 hat geschrieben:Wer derart gegen die Freiheit kämpft, sei es nun auf legalem oder illegalem Weg, wer der Freiheit den Kampf ansagt, dem unterstelle ich bösartige Motive. Bewusst bösartig, nicht nur "aus versehen".
Was ist Freiheit? Nun natürlich wird das Wort an sich schon oft missbraucht. Ich denke es geht in die Richtung, dass Menschen nicht kriminalisiert werden, dass nicht die Meinung weniger oder auch einer Mehrheit bestimmt, was richtig und falsch ist, sondern dass jeder machen und sagen kann, was ihm richtig erscheint, solange er dabei nicht die Freiheit anderer oder deren Werke zerstört.

da bin ich ganz deiner meinung. solche institutionen würde es nicht brauchen wenn die menschenrechte auch tatsächlich befolgt würden. das ist aber leider nicht so. wie das zu diesem thema zugehörige menschenrecht zeigt (nun schon zum x-ten mal gepostet):Fallen Angel 2 hat geschrieben:Es ist bedauerlich, dass es neben den Menschenrechten überhaupt noch Gesetze gibt, denn in den Menschenrechten ist bereits ALLES enthalten, was die Menschheit an Law und Order bräuchte. Undemokratische Institutionen wie die IFPI mit zusätzlichen Rechten auszustatten...
dieses menschenrecht wurde zum letztem mal im jahre 1948 in dieser form veröffentlicht. also lange vor dem internet - musik- und vervielfältigungs-zeitalter.Artikel 27
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Conclusion hat geschrieben:und Dude .... es geht hier um Musik, das ist Peanuts
Du machst hier auf sehr wichtige Dinge aufmerksam, die weit über das eigentliche Thema hier drin hinausgehen.
Dagegen habe ich überhaupt nichts einzuwenden, es sollten nur die Relationen beim "klauen" beachtet werden. Wenn ich mir also etwas von Johnny Cash, oder Elvis, oder auch den Stones oder Animals klaue, sehe ich das nicht als Diebstal.Conclusion hat geschrieben:Mit dem Musik-Klau schadet man nicht dem System... sondern den Labels, Künstlern und Freaks.
Das bestreitet ja niemand, also ich tu's jedenfalls nicht grundsätzlich. Es ist jedoch so, dass Künstler ohne das Gesetz die Möglichkeit hätten, ihren Horziont gratis zu erweitern, mit all dem, was es an Musik und (wie heisst doch gleich) Tönen (?) so gibt. Anschliessend können sie das kaufen, was sie tatsächlich verwenden. Aber wenn sie gezwungen sind, für jeden x-belibigen Ton zu bezahlen, auch wenn sie den anschliessend gar nie verwenden, behindert sie das in ihrer Kreativität. Kann es das Ziel der Künstler sein, sich gegenseitig aufgrund eines Gesetzes in ihrer Kreativität zu behindern?Mit dem Musik-Klau schadet man nicht dem System... sondern den Labels, Künstlern und Freaks.
hab in keinem Abschnitt geschrieben Du seist ein Kohlegeiler Kapitalist. Ausser Du wärst VR-Präsident von SUISA aber das nehme ich mal nicht an?kohlegeiler kapitalist
Du sagst "auf keinen Fall" - woher nimmst Du diese Gewissheit?dieses wurde aber auf keinen fall erschaffen um anständige menschen zu kriminalisieren und zu behindern, sondern um das treiben der schwarze schafe zu unterbinden...
http://www.bootsektorblog.de/2008/01/eu ... zerst.htmlUm jede Form von privater digitaler Weitergabe kopierter Kulturdaten zu verhindern, sieht die IFPI drei Massnahmen vor:
- Inhaltsfilter. Die Internetprovider sollen verpflichtet werden, sämtlichen Traffic auf das Auftreten von Audiodaten zu prüfen, diese auf digitale Wasserzeichen zu untersuchen und bei vorhandenem Eintrag in einer Copyright-Datenbank an einer Übertragung zu hindern. Also ein automatischer Block für Musikfiles mit Copyrighteintrag.
- Protokollfilter: P2P-Protokolle wie "torrent" sollen automatisch blockiert werden. Unabhängig von der Rechtslage des Inhalts, was natürlich Probleme bei der Distribution kommerzieller oder lizenzfreier Inhalte via P2P hervorrufen würde.
- IP-Filter: Für die IFPI unangenehme Webseiten wie PirateBay oder AllOfMP3 sollen automatisch blockiert werden. Unabhängig von der Rechtmässigkeit solcher Angebote.
Das jedoch ist genau der Punkt. Mit den zusätzlichen Massnahmen die der IFPI vorschweben (kleiner Einschub: sie möchten jetzt auch Geld von Internetradios), wäre es möglich, jeden Internet-Benutzer "präventiv" zu überwachen, also d.H. seinen Computer nach Files zu untersuchen, die nicht legal sind. Dazu würden dann - schätze ich - auch Audiofiles zählen, die jemand von seiner Original-Audio-CD auf seine HD lädt. (Um den Compi als Jukebox zu verwenden, was einfacher ist, als sich eine zu kaufen. Das wäre aber nach strengen Copyrightgesetzauslegungen gar nicht erlaubt.)... beobachtet werden wir aber glaube ich alle, egal ob man sich legal oder nicht verhält.
Was meint ihr warum die das in die Bill of Rights aufgenommen haben? Zur Förderung der Kriminalität? Wohl kaum... sondern zur Gewährleistung der Freiheit der Menschen.Amendment IV
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.
i calculated for the last KUMQUAT release: on 1 legal download, approx 35 illegal download... thanks so much people for this support... this is killing us definately ;(


