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Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 20:50
von The Dude
Hi

letzte n8 hab ich mich mal durch den abstimmungstext geackert, und habe dabei trauriges festgestellt.
ursprünglich wollte ich ja eigentlich ja stimmen, da ich die heroinabgabe für sinnvoll erachte. ich musste aber leider erkennen, dass die verankerung der heroinabgabe nur ein kleiner teil der revision ist.
wie ich mir vorstellen kann, wird nicht jeder zeit oder lust finden, sich auch durch die ganzen 16 seiten gesetzestext zu ackern, darum möchte ich diesen tread dazu nutzen, einige der - meines erachtens - wichtigstens passagen reinzustellen.

alles folgende ist aus dem abstimmungstext im abstimmungsbüchlein das den stimmunterlagen beiliegt. betäubungsmittel kürze ich mit btm

art. 1 zweck
dieses gesetz soll:
a) dem unbefugten konsum von btm und psychotropen stoffen vorbeugen,...
d) die öffentliche ordnung und sicherheit vor den gefahren schützen, die von btm und psychotropen stoffen ausgehen;
e) kriminelle handlungen bekämpfen, die in engem zusammenhang mit btm und psychotropen stoffen stehen.

art. 2 begriffe
nach diesem gesetz gelten als:
a) btm: abhängigkeitserzeugende stoffe und präparate der wirkungstypen morphin, kokain oder CANNABIS, sowie stoffe und präparate, die auf deren grundlage hergestellt werden ODER EINE ÄHNLICHE WIRKUNG WIE DIESE HABEN;
b) psychotrope stoffe: abhängikeitserzeugende stoffe und präparate, welche amphetamine, barbiturate, benzo..., oder halluci... wie lysergid oder mescalin enthalten oder eine ähnliche wirkung wie diese haben;
....

art. 2b regelung für psychotrope stoffe

soweit das gesetz nichts anderes vorsieht, gelten die bestimmungen zu den btm auch für die psychotropen stoffe.

art. 3 ... erleichterte kontrollmassnahmen
1) der bundesrat kann [...] überwachungsmassnahmen vorsehen, wie die identifizierung,.... er befolgt dabei in der regel die empfehlungen der zuständigen internationalen organisationen.

art. 3f datenbearbeitung
1) die für den vollzug dieses gesetzes zuständigen behöreden ... sind berechtigt, personendaten, besonders schützenswerte personendaten und PERSÖNLICHKEITSPROFILE....

art 4 bewilligung für produktion und handel
1) firmen und personen, die btm anbauen, herstellen, verarbeiten oder damit handel treiben, bedürfen einer bewilligung des CH-heilmittelinstitues. VORBEHALTEN BLEIBT ART. 8.

art 7 rohmaterialien und erzeugnisse mit btm-ähnlicher wirkung
1) ..., von denen vermutet werden muss, dass sie ähnlich wirken wie die stoffe und präparate nach art. 2 dürfen nur mit der bewilligung des eidg. dep. des innern (edi) und nach dessen bedingungen angebaut, hergestellt, ein- und ausgeführt, gelagert, verwendet werden.

art. 8 verbotene btm
1) die folgenden btm dürfen weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in verkehr gebracht werden:
d) BTM DES WIRKUNGSTYPS CANNABIS.
3) der bundesrat kann die einfuhr, die herstellung und das inverkehrbringen weiterer btm untersagen, wenn internationale abkommen ihre herstellung verbieten...

art. 19
1) mit freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder geldstrafe wird bestraft, wer:
a) btm unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere weise erzeugt;
b) btm unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;
c) btm unbefugt veräussert, verordnet, auf andere weise einem andern verschafft oder in verkehr bringt;
d) btm unbefugt BESITZT, AUFBEWAHRT, ERWIRBT ODER AUF ANDERE WEISE ERLANGT!!!
g) ZU EINER WIDERHANDLUNG NACH DEN BUCHSTABEN A-F ANSTALTEN TRIFFT!!!

art. 29e
2) die kantone haben dem BAP(olizei) über jede wegen widerhandlung gegen diese gesetz eingeleitete strafverfolgung rechtzeitig mitteilung zu machen. die entsprechenden informationen werden [...] direkt in die edv-systeme des BAP eingegeben.

etc. pp.

no comment!

liebi gruess

GEORGE ORWELL

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 22:06
von Dän
=D> =D> =D>

Genau du seisch es

wet nod wüsse wea schweiz wer mittem neu BetmG :-(

aber Hanfinitiative: Ja

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 08:18
von Fallen Angel 2
Ich Dummer Idiot #-o

habe bereits mit Ja abgestimmt.

Vielleicht sollte jemand die Grüne Partei Schweiz informieren, die haben nämlich auch die Ja Parole beschlossen.

Vermutlich ebenfalls ohne das genau durchzulesen...

http://www.gruene-zh.ch/Abstimmungen_20 ... 2F%2F#5570

Meine Güte, so was...
ODER EINE ÄHNLICHE WIRKUNG WIE DIESE HABEN;
direkt in die edv-systeme des BAP eingegeben.

:n25

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 13:39
von Alephdesign
Stimmt das das neue BetmG nicht Liberale ist, sie ist jedoch in so einem repressiven Klima die besser lösung als das alte BetmG.
Cannabis gehört auch zum BetmG seit dem 1. Juli 1996, daher ist nicht vieles schlechter mit den neuen BetmG für Cannabis Konsumenten.

Ich glaube jedoch kaum das sich die SVP gegen eine Repressiveres BetmG stemmen würde.
Oder täusche ich mich und lese ich die Texte falsch?
Ist es das "Hanfkraut" nicht gleich Cannabis ist, da es zuerst als betäubungsmittel "missbraucht" werden muss, um "Hanfkraut" zu werden?
Bitte korrigiert mich falls ich das falsch sehe.

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http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121/index.html
- Das geltende Gesetz zur Revision des BetmG vom 3. Oktober 1951 (Stand am 1. Mai 2007) im Wortlaut

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/2269.pdf
- Das revidierte Gesetz (pdf, 18S., 528Kb) zur Revision des BetmG im Wortlaut

______________________________________________________________________________________

Altes BetmG:

Den Betäubungsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende psychotrope Stoffe gleichgestellt. Darunter fallen:
Art.1 3(e) Präparate, die Stoffe der Gruppe a–d dieses Absatzes enthalten. (seit 1. Juli 1996).

Daher Art.1, 2, a) 4 - Hanfkraut & b) 3 - das Harz der Drüsenhaare des Hanfkrautes.

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National- und Ständerat hatten vergangenes Jahr beschlossen, die staatliche Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige nach 15 Jahren auch endlich gesetzlich zu verankern SOWIE die medizinische Versorgung Verwendung von THC - haltigen Hanf- oder Hanfarzneien zu ermöglichen. Bis zum heutigen Tag gibt es, trotz der bewiesenen Wirksamkeit von THC gegen diverse Krankheitsbilder, keine legale Möglichkeit, die benötigte Medizin legal zu erhalten.

Zwar gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zum Erhalt von Marinol, einem synthetisch hergestellten THC-Produkt. Allerdings wird dessen Wirkung von vielen Patienten als nicht vergleichbar mit der natürlicher Hanfprodukte empfunden, wahrscheinlich weil dem synthetisch hergestellten THC andere, noch unerforschte, Cannabinoide und Inhaltsstoffe natürlicher Hanfblüten fehlen. Außerdem ist eine Behandlung mit Marinol sechs- bis fünfzig(!)mal teurer als die natürliche Alternative und für die Betroffenen mit einen belastenden sowie sehr aufwendigem Genehmigungsverfahren verbunden.

„ Im Einzelfall soll eine beschränkte medizinische Verschreibung von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis möglich werden, sowie die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle einer Entwicklung eines Medikamentes, welches Hanf als Wirkstoff enthält, dieses bei Swissmedic registrieren zu lassen“.

Wie das konkret aussehe soll, lässt das Gesetz offen. Ob ein Patient selbst Hanf kultivieren darf, staatliche Stellen Hanf abgeben, in welcher Form die Medizin abgegeben wird (Blüten, Extrakte, Tinkturen) oder ob die Entwicklung eines Medikament mehr als eine Absichtserklärung ist, ist noch nicht entschieden.

Das Gesetz ist allenfalls der kleinste gemeinsame Nenner und baut vorrangig immer noch auf Abstinenz, kann also auf keinen Fall als besonders liberal oder „drogenfreundlich“ eingeordnet werden. Die Zugeständnisse an Konsumenten und Patienten sind eher gering, einzig der Konsum wird, der Realität folgend, für Erwachsene teilweise entkriminalisiert.

Quelle: Hanf Journal Sonderausgabe zur Schweizer Hanf-Initiative am 30. Nov 2008:
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/ ... iz2008.pdf

noch mehr infos besbezüglich: http://www.infoset.ch/de/MainFrame.shtm ... sionBetmG5

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 15:27
von petit.papillon
und was passiert wenn das hier UND die hanf-initiative angenommen werden?
rein theoretisch *gg*

:-s

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 15:59
von Nachtwandler
petit.papillon hat geschrieben:und was passiert wenn das hier UND die hanf-initiative angenommen werden?
rein theoretisch *gg*

:-s
/frage /frage ebe das ha mi au scho gfroget? Dörfemer und denn irgendwie doch ned? - Ha au beides mit Ja beantwortet :-k

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 16:09
von Fallen Angel 2
Vermutlich wird die Entscheidung dann den Kantonen überlassen, diese werden dann wie damals als Reformierte und Katholische Kantone entstanden einen tiefen Bruch in der Eidgenossenschaft, erschaffen, wo die Kiffer im einen Kanton 3 Jahre lang eingebuchtet werden, und in anderen Kantonen wird es ein Land sein wo Milch und Honig fliesst (jedenfalls im Flash, das aufgrund der Dauerdampfwolke in diesen Regionen in allen Bewohnern ausgelöst wird). Mauern werden gebaut, um die Dampfwolken aufzuhalten.

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 16:52
von petit.papillon
So ich hab das ganze mal überflogen.
Ich werde nichts zitieren da ich das ganze ja auf französisch vorliegen habe und keine übersezungsversuche starten möchte. zudem wurde das wichtigste ja schon zitiert.

aber man sieht doch auf den ersten blick das diese 2 abstimmungsvorlagen im krassen gegensatz stehen. darum gehe ich mal davon aus, dass nicht sehr viel mehr leute mit 2x ja abgestimmt haben, als die die lockis beitrag im canabis-initiative-thread gelesen haben. stichwort funktionierende demokratie *lol*

definitive meinung hab ich aber erst wenn ich alles durchgelesen habe. momentan siehts nach canabis ja und btmg nein aus ;)

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 16:59
von The Dude
nur kurz:
habe die abstimmung mal extra abänderbar gelassen.. bin selbst noch nicht 100% vom nein überzeugt... warte noch auf den biiiiiiiibeeeeer ... where r u??? *g*
more 2 come... g2g

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 17:53
von Nachtwandler
Ich dachte, dass das 4Säulen Prinzip einfach gesetzlich verankert bzw. überhaupt mal festgelegt wird - das wäre ja soweit gut aber hmm :-k /grim /frage /frage /aaahh

wir machens ja alle trotzdem so weiter wie bisher

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 17:59
von petit.papillon
The Dude hat geschrieben: warte noch auf den biiiiiiiibeeeeer ...
ROFL!!
genau das ging mir auch durch den kopf vorhin.
aber ob er wirklich so viel einfluss hat?? :oops: 8)

los biber, deine meinung ist hier gefragt! :D

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 19:45
von DEA
Nachtwandler hat geschrieben:
petit.papillon hat geschrieben:und was passiert wenn das hier UND die hanf-initiative angenommen werden?
rein theoretisch *gg*

:-s
/frage /frage ebe das ha mi au scho gfroget? Dörfemer und denn irgendwie doch ned? - Ha au beides mit Ja beantwortet :-k
Eine kleine Lektion Staatskunde:
Die Hanfinitiative ist eine Verfassungsänderung!
Dagegen kommt kein (Betäubungsmittel)-Gesetz an. ;)
Und auch sonst müsst ihr deswegen keine Panik verbreiten, es ändert im neuen BTMG nichts im Bezug auf HAnf.
Hanf war laut altem BTMG illegal, und ist es auch im neuen. Also JJAAAA zur HAnfinitiative stimmen wenn ihr wollt das sich das was tut.
Und wer es genauer wissen will http://www.eve-rave.ch/Forum :-"

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Fr 14. Nov 2008, 21:57
von Amanita
DEA hat geschrieben:Hanf war laut altem BTMG illegal, und ist es auch im neuen.
Danke! Ich han scho dänkt, das häget do innä alli vergässä. :-k
Viellicht au mol is altet Gsetzt inä luäge, bevor mer sich so ufregt (für nüt).

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 05:33
von The Dude
vielen lieben herzlichen dank liebe amerikanische drogenfahndung, chchch ;o)

nö, ernsthaft... DANKE!

aber... ist denn dieses pöööse "cannabis" schon jetzt gleichgesetzt mit morphin und kokain??
und wie sieht es denn mit den ganzen kontrollmechanismen aus? @z.b. Art. 3 (erleichterte kontrollmechanismen)
diese ganze sache ist abartig komplex...
glücklicherweise ist die hanfinitiative dagegen simpel... aber leider treffe ich nach wie vor konsumenten die irgendwie einfach so... ....klar NEIN sagen...
ps. svp-geschädigt kann nicht sein, da verfechter ;o)

EDIT: pps. jedenfalls wäre die annahme diese gesetzes doch eine ziemliche gefährdung aller homegrower - ob in- oder out sei dahingestellt... ooder??

Re: Volksabstimmung: Änderung des BetmG

Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 07:56
von Tuende
DEA hat geschrieben:Und auch sonst müsst ihr deswegen keine Panik verbreiten, es ändert im neuen BTMG nichts im Bezug auf HAnf.
Hanf war laut altem BTMG illegal, und ist es auch im neuen.
Danke DEA für die kompetente Antwort, jetzt weiss ich was ich abstimmen muss. /yo Eve-Rave Rules!