Deine Rechte

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nöd dicht
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Beitrag von nöd dicht »

lis mal durä chönt nu hilfrich si
püpüüüp!!!!

Allgemeines
Wir (egal welchen Pass wir haben) müssen der Polizei auf die Finger schauen, Augen auf statt wegschauen! Sobald gewalttätige, sich unkorrekt verhaltende Polizist/innen merken, dass sie beobachtet werden und dass die Menschen ihre Rechte kennen, überlegen sie sich zweimal, was sie tun.

Die Polizei hat das Recht, Deine Personalien zu kontrollieren. Zwar bist Du nicht verpflichtet, einen Ausweis auf Dir zu tragen, aber um Ärger bzw. langwierige Abklärungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen einzustecken, wenn Du unterwegs bist (Das Ding wiegt ja nicht viel).
Die Polizist/innen müssen Dir auf Anfrage ihren Namen sagen, Zivilpolizist/innen den Ausweis zeigen. Merke Dir bei Übergriffen die Namen der Polizist/innen, Ort, Datum, Zeit und Namen und Adressen von allfälligen Zeug/innen. Das ist wichtig für die Beschwerden gegen die Polizei.
Melde Übergriffe durch die Polizei (schlagen, Beschimpfungen, etc.) Es gibt Organisationen, die Dir helfen können. Am Ende dieser Site findest einen Link mit Adressen, wohin Du dich wenden kannst.
Wirst du Opfer von Übergriffen, so hast Du das gesetzliche Anrecht auf Hilfe (melde Dich bei der Beratungsstelle Opferhilfe, siehe Adressverzeichnis)
Bei Kontakten mit der Polizei immer ruhig und höflich bleiben.
Wir empfehlen Aussageverweigerung. Das bedeutet, dass Du nur Deine Personalien angeben musst und auf alle weiteren Fragen antwortest :"Dazu habe ich nichts zu sagen."
Schreib immer ein Erinnerungsprotokoll (weiter unten), wenn Du Probleme mit der Polizei hattest, damit Du nicht wichtige Sachen vergisst.
Sich bei Polizeiübergriffen einzumischen ist immer gut und notwendig. Das Risiko dabei ist eine Anzeige (und Busse) wegen Behinderung einer Amtshandlung. Deshalb: Nicht reindrängeln (ausser bei gewalttätigen Übergriffen), besser aus einer gewissen Distanz die Betroffenen über ihre Rechte (z.B. Aussageverweigerung) aufklären. Merk Dir Zeit/Ort/Geschehnisse, falls die Betroffenen Zeug/innen brauchen.
Versuche Deine Rechte durchzusetzen, aber sei nicht frustriert, wenn es nicht gleich klappt.
Gewalt gegen Polizist/innen bringt ausser noch grösseren Problemen nichts.
Falls Du eine Busse bekommst, kontaktiere eineN Anwalt/Anwältin, um abzuklären, ob sich eine Einsprache lohnt (beachte die Einsprachefrist!)
Du kannst Bussen auch in Raten zahlen oder mit sozialer Arbeit abarbeiten. Informiere Dich (siehe Adressteil).
Gib Dein Wissen und Deine Erfahrungen an andere weiter.


Aussageverweigerung
Sobald du mit der Polizei zu tun hast, beginnt schon die Befragung (das Verhör, die Einvernahme) und alle Aussagen, die du machst, können gegen dich (oder andere) verwendet werden.
Die meisten Urteile stützen sich mehr auf Aussagen/Geständnisse als auf Beweise. Du kannst also selber lieb sein...
Ohne Beweise und/oder Geständnisse, resp. Aussagen von dir oder von anderen können die Ermittlungsbehörden nicht viel machen.
Du bist zu keinerlei Aussage verpflichtet!
Aussageverweigerung ist kein Trick, sondern dein Recht als Angeschuldigte/-r.
Wer sich rausreden will, redet sich und andere rein!


Aussageverweigerung bedeutet:

Angeben musst du nur deine Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Name der Eltern)
Nicht angeben musst du: Woher du kommst, wohin du gehst, Arbeit (Arbeitgeber/in, Lehrmeister/in), Hobbies, Bekannte, etc. Du bist nicht verpflichtet diese Informationen zu geben.
"Ich habe nichts zu sagen" oder "Ich verweigere die Aussage" sind die besten Antworten.
Lass dich weder einschüchtern noch provozieren. Die meisten Drohungen sind Bluffs, die dich einschüchtern sollen.

Entschliesst du dich Aussagen zu machen (du musst nicht!), dann denke an folgendes:
Achte bei Einvernahmen darauf, dass deine Aussagen richtig protokolliert werden (Es sollte das stehen, was du gesagt hast, nicht was der/die Polizist/-in daraus macht!).
Protokoll vor dem Unterschreiben genau durchlesen.
Du bist nicht verpflichtet, Protokolle zu unterschreiben.
Trotz dieser Tips empfehlen wir grundsätzlich die Aussageverweigerung!
Falls du bei der Einvernahme Aussagen machst, weil du auf Entzug bist oder unter Schock stehst, verlange unbedingt, dass dein Zustand (Entzug, Schock, usw.)ins Protokoll aufgenommen wird!

Bist du Asylsuchende-/r oder illegal hier, kann dir Aussageverweigerung im Asylverfahren oder im Zusammenhang mit einer Rückschaffung als fehlende Kooperation ausgelegt werden und hat sofortige Ablehnung des Asylgesuches und sofortige Ausschaffung zur Folge (Du kannst innert 24 Stunden eine Beschwerde und ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung machen). Beachte das Kapitel "Ausschaffung".


Filzen/Durchsuchen:
Durchsuchungen in der Öffentlichkeit (z.B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet.
Filzen dagegen schon (z.B. Taschen leeren, Abtasten nach Waffen).
Verlang, dass die Polizei dich im Auto oder auf dem Posten durchsucht.
Nur medizinisches Personal (Arzt/Ärztin) darf Körperöffnungen durchsuchen.
Frauen sollten von Frauen und Männer von Männern gefilzt/durchsucht werden.
Es ist zwar rechtlich möglich, dass Männer Frauen durchsuchen können ("bei Gefahr für Leib und Leben...") aber wir empfehlen allen Frauen, auf einer Durchsuchung durch Frauen zu bestehen.


Festnahme
Die Polizei darf dich nur in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen festhalten, festnehmen oder verhaften. Es müssen ganz konkrete Verdachtsgründe bestehen, dass du ein Vergehen oder Verbrechen begangen hast. Hinzu muss eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr kommen und dir müssen die konkreten Vorwürfe bekannt gemacht werden. Zudem muss die Polizei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren.
Die Polizei kann dich maximal 24 Stunden (am Wochenende 48 Stunden) festhalten, danach müssen sie dich einem/einer Untersuchungs-Richter/-in vorführen.
Grundsätzlich gilt:
Nach Feststellen deiner Identität muss die Polizei dich sofort wieder gehen lassen, wenn kein Grund für eine vorläufige Festnahme und kein Vorführungsbefehl gegen dich vorliegt.
Und: Du musst keine keinerlei Aussagen machen (Augen auf, Mund zu!) und hast das Recht auf einen Anwalt.
Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die Polizei oder UntersuchungsrichterInnen deine Schuld!
Wirst du länger als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden an Wochenenden) auf dem Polizeiposten festgehalten, verlange den sofortigen Kontakt zu einem Anwalt.
Rechtsberatungstelefon : 031/372 48 43 (Bürozeiten)


Wegweisung/Fernhaltung
Die Polizei kann dich vorübergehend von einem Ort weg weisen oder fernhalten, wenn z.B. "der begründete Verdacht besteht", dass du die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdest oder dass du die Polizei an ihrem Job hinderst oder dabei störst. Dass kann manchmal auch bedeuten, dass sie dich vorläufig festnehmen.


Bei einer vorläufigen Festnahme ist zu beachten:
Die Polizei muss dir unverzüglich den Grund für den Freiheitsentzug angeben.
Du hast das Recht, so bald als möglich Angehörige oder Vertrauenspersonen zu informieren.
Du hast das Recht auf Aussageverweigerung und Verweigerung von erkennungsdienstlichen Massnahmen (siehe entsprechende Kapitel).
Die Polizei muss so rasch als möglich ein Gericht darüber entscheiden lassen, ob du weiter festgehalten werden darfst.
Die Polizei muss dich spätestens nach 24 Stunden freilassen bzw. vorher, wenn der Grund für die vorläufige Festnahme wegfällt (z.B. die Demo oder der Fussballmatch vorbei ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr gefährdet ist. etc.)
Ein Gericht deine Freilassung anordnet.


Bekommst du eine Verfügung, die dir verbietet einen bestimmten Ort zu betreten (z.B. Heiliggeistkirche), dann kannst du gegen diese Verfügung Einsprache erheben (Einsprachefrist beachten). Da diese Einsprache keine aufschiebende Wirkung hat, solltest du zusätzlich ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einreichen. (aufschiebende Wirkung heisst, dass solange über deine Einsprache nicht entschieden wurde, die Verfügung nicht gilt.)


Erkennungsdienstliche Massnahmen (EM)
EM sind Finger- und Handflächenabdrücke, Fotos, Blut-, Urin- und Handschriftenproben, etc.
Die Polizei kann dir z.B. Fingerabdrücke nehmen, wenn Du eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt bist.
Du verurteilt wurdest und ins Gefängnis oder Zuchthaus musst.
Du ein Asylgesuch einreichst.
Du verurteilt wurdest und die Schweiz verlassen musst.
Gegen dich eine Einreisesperre besteht.
Deine Identität nicht anders feststellbar ist (darum: immer einen Ausweis dabei haben).

Das heisst: Wirst du z.B. vor, während oder nach einer Demo festgenommen, vorläufig festgehalten (Siehe Wegweisung/Festhaltung) oder wirst du einfach so auf den Posten mitgenommen, kannst du dich weigern, dass dir Fingerabdrücke genommen oder Fotos von dir gemacht werden. Die Polizei selber kann dich nicht dazu zwingen. Nur ein/e Richter/in könnte dich allenfalls dazu zwingen.


Beschlagnahmung
Will die Polizei etwas beschlagnahmen (Messer, Sprays, Geld, etc.), verlange eine Quittung . Beschlagnahmt dürfen Gegenstände nur, wenn sie als Beweismittel dienen könnten, im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen oder die Sittlichkeit oder öffentliche Ordnung gefährden. Sind beschlagnahmte Gegenstände legal und keine Beweismittel, kannst du diese später (mit der Quittung) zurückfordern.
Beschlagnahmt die Polizei dein Geld, verlange eine Quittung und die Begründung. In der Regel behauptet die Polizei, dass du das Geld illegal beschafft hast (z.B. Drogenhandel). Wenn du nachweisen kannst, dass es legal erworben ist (z.B. Sozialgeld, geliehen, Spenden, etc. ), kriegst du es wieder zurück.


Beschlagnahmt die Polizei deine Agenda, Adresskartei, persönliche Notizen oder ähnliches, so verlange, dass diese persönlichen Dinge unter Verschluss kommen, bedeutet: Polizeibeamte/-innen dürfen darin nicht lesen oder Kopien machen. Nur Untersuchungsrichter/-innen können den Verschluss aufheben. Dasselbe gilt für Fotofilme, Videos, Tonbandaufnahmen.


Handschellen, Fesselung
Handschellen oder Fesseln sind nur zulässig, wenn Fluchtgefahr oder eine gewalttätige Auseinandersetzung befürchtet wird oder wenn mehrere Personen transportiert werden.
Unser Tipp:
Wenn die Handschellen oder Plastikfesseln zu eng sind, verlange, dass sie gelockert werden.
Bei Verletzungen wegen der Fesselung: Nach der Freilassung ein ärztliches Attest machen lassen.


Verletzungen
Wirt du bei der Festnahme oder beim Verhör geschlagen, werden Handschellen viel zu eng angezogen, so dass es schmerzt oder beisst Dich ein Polizeihund, dann verlange, dass dies im Protokoll festgehalten wird.
Nachdem du freigelassen wirst, solltest du sofort eine/n Arzt/Ärztin oder eine Notfallstation eines Spitals aufsuchen und ein ärztliches Zeugnis deiner Verletzungen verlangen. Dies hilft dir später bei einer allfälligen Beschwerde oder Anzeige gegen die Polizist/innen.
Schreib ein Erinnnerungsprotokoll über das Geschehene.(Siehe weiter unten).



Beschimpfungen
Wirst du von Polizist/innen beschimpft und beleidigt, hast du die Möglichkeit diese anzuzeigen. Von Vorteil ist, wenn du Zeug/innen hast. Lass dich von Anwält/innen beraten.


Zeugen/Zeuginnen
Zeugen und Zeuginnen sind verpflichtet Aussagen zu machen, es sei denn, sie hätten ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwandte, Selbstbelastung, Berufsgeheimnis, etc.).
Zeugen und Zeuginnen, die jünger als 15 Jahre sind, müssen durch geeignete Stellen vernommen werden (siehe auch Kapitel Kinder und Jugendliche).
Schickt dir die Polizei eine Einladung, um dich zu einer bestimmten Sache oder einem Vorfall zu befragen, so bist du nicht verpflichtet hinzugehen.
Schickt dir die Polizei eine Zeugen-Vorladung (meist eingeschrieben), so musst du gehen.


Privatsheriffs
Immer öfters sind in Bern (z.B. Kleine Schanze, Bahnhof) uniformierte Personen anzutreffen, die keine Polizist/innen sind. Es sind Angestellte von privaten Überwachungsfirmen (Protectas, Securitas).
Diese haben nicht mehr Rechte als Du. Sie dürfen einzig die Haus_ oder Parkordnung (kleine Schanze) durchsetzen (weil sie vom Besitzer damit beauftrage wurden).
Erwischen dich die Privatsheriffs bei einer Straftat (z.B. Drogendeal, Diebstahl, etc.) dürfen sie dich festhalten. Sie müssen dich aber sofort der Polizei übergeben. Erwischt du Privatsheriffs bei einer Straftat, darfst du sie auch festhalten und der Polizei übergeben.
Sie dürfen nicht: von dir einen Ausweis verlangen, dich befragen und durchsuchen, dich abtasten, deine Taschen durchsuchen, dich nach Name und Wohnsitz fragen, dir Sachen (z.B. Walkman, Messer oder Drogen) wegnehmen.
Wenn du beobachtest, dass ein Privatsheriff seine Rechte überschreitet, misch dich ein!

Ladendetektive/-innen wollen bei Verdacht auf Diebstahl in deine Tasche schauen (Körper durchsuchen nicht erlaubt).
Du kannst dich weigern und verlangen, dass die Polizei geholt wird, um den Vorwurf des Diebstahls abzuklären.
Das empfiehlt sich natürlich nur, wenn du unschuldig bist...
Bei ungerechtfertigter Anschuldigung könntest du auf Ehrverletzung klagen.


Kinder und Jugendliche
Auch Kinder (7-15 Jahre) und Jugendliche (15-18 Jahre) haben Rechte, z.B. das Recht die Aussage zu verweigern. Die Ausführungen in dieser Broschüre gelten auch für Kinder und Jugendliche. Hier was speziell ist: Polizei in Uniform darf nur in Ausnahmefällen zur Befragung und Vorführung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, grundsätzlich sollten die Organe der Jugendgerichte die notwendigen Amtshandlungen und Befragungen vornehmen. Du kannst verlangen, dass du nicht von der uniformierten Polizei, sondern von den entsprechenden Spezialbehörden befragt und abgeklärt wirst.
Polizeiliche Ermittlungen und Abklärungen bedürfen der jugendgerichtlichen Genehmigung, welche im Voraus erteilt sein muss und nur in dringenden Fällen nachträglich eingeholt werden kann.
Eine Verhaftung ist nur in ganz seltenen Ausnahmen zulässig. Du musst in eine Klinik oder ein Heim gebracht werden, nicht in ein gewöhnliches Untersuchungs- oder Polizeigefängnis. Falls hier nicht regelkonform vorgegangen wird, empfiehlt es sich unbedingt einen Anwalt /eine Anwältin beizuziehen, damit diese Verfahrensfehler gerügt werden können.



Fürsorgerischer Freiheitsentzug
(Kurze Zusammenfassung, es gibt einen Extra-Flyer zum FFE, siehe Adressen). Ein von der Norm abweichendes Verhalten kann bereits ausreichen, dass du eingesperrt wirst, ohne eine Straftat begannen zu haben. Eine solche Einsperrung in eine Anstalt (Klinik, Knast, usw.) wird "Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE)" genannt. Nur der/die Regierungsstatthalter/-in (oder in dringenden Fällen ein/e Arzt/Ärztin) darf dich gemäss FFE-Bestimmungen einsperren lassen.


Für den FFE gibt es folgende Bestimmungen:
Du musst von "Geistesschwäche, Geisteskrankheit, Suchterkrankung oder schwerer Verwahrlosung" betroffen sein (Gewöhnlicher Drogenkonsum reicht nicht).
Du musst dich und/oder andere gefährden (Selbstmord, Amok, etc.).
Du musst in eine geeignete Anstalt eingewiesen werden (Gefängnis ist in der Regel keine geeignete Anstalt).
"Andere, weniger freiheitsbeschränkende Massnahmen" sind oder waren nicht ausreichend.


Die zwei Möglichkeiten

Der/die Regierungsstatthalter/-in muss dich zuerst einladen, anhören und eine Verfügung aussprechen. In dieser Verfügung steht das Datum, wann du in welcher Anstalt einzutreten hast. Ebenfalls in dieser Verfügung muss der Grund für deine Einweisung stehen. Zudem muss vermerkt sein, auf welchem rechtlichen Weg du dich gegen diese Verfügung wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung). Gegen eine solche FFE-Verfügung kannst du (oder Freunde/-innen, Geschwister, Eltern) innert 10 Tagen Rekurs bei der Kantonalen Rekurskommission einlegen.
(Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen es Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern)

Ein Arzt/Ärztin darf dich nur in sogenannten "dringenden Fällen" (wenn "Gefahr im Verzuge" ist) gegen deinen Willen eingewiesen und dies nur, wenn er/sie dich für geisteskrank oder schwer süchtig hält. Dieser "vorsorgliche FFE" kann also sofort erfolgen.
Mindestens ein Telefongespräch muss dir gewährt werden, damit du jemanden benachrichtigen kannst. Wehrst du dich mit Gewalt, wird das oft als Beweis für deine "Gefährlichkeit" gedeutet und du wirst meistens mit Medikamenten ruhiggestellt.
Die Begründung für deine Einsperrung muss dir in jedem Fall innert 24 Stunden schriftlich mitgeteilt werden. Ebenfalls schriftlich muss dir mitgeteilt werden, wie du dich auf rechtlichem Weg dagegen wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung).
In der Anstalt kannst du (oder andere) jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen und dies der Anstaltsleitung übergeben. Wird das Entlassungsgesuch abgelehnt, kannst du (oder andere) innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheides bei der Kantonalen Rekurskommission schriftlich Rekurs einlegen. Wichtige Sätze für den Rekurs: Ich will sofort entlassen werden. - Ich verlange aufschiebende Wirkung. - Ich verlange einen Rechtsbeistand.


Erinnerungsprotokoll bei Polizeiübergriffen
Versuch nach einem Zwischenfall mit der Polizei immer ein ausführliches Erinnerungsprotokoll zu schreiben. Es kann dir später, wenn du z.B. die Polizei anzeigen willst oder dich über sie beschweren willst, hilfreich sein. Ein Freund/Freundin kann dich auch "interviewen" und deine Angeben aufschreiben.
Wenn du willst, kannst du dein Erinnerungsprotokoll auch von einem Anwalt/einer Anwältin beglaubigen lassen.


Hier findest du ein Beispiel mit Angaben, die gemacht werden sollten. Je ausführlicher das Erinnerungsprotokoll desto besser.

Datum, Uhrzeit, Ort
1.1.1999, 22.15, Bärenplatz

Beteiligte, Täter/innen, Opfer, Zeugen/Zeuginnen
...2 Streifenpolizisten, ich und ein Freund, ein Paar hat zugeschaut und uns ihre Tel.Nr. gegeben falls wir Zeug/innen brauchen...

Name der PolizistInnen, Nummer des Streifenwagens, Farbe des Kastenwagens
...die Namen wollten sie uns nicht sagen, an der Seite des Streifenwagens war die Nummer 35

Was ist passiert?
... sie haben uns angehalten und wollten unsere Ausweise sehen... ... dann hat mich der Polizist mit dem Schnurrbart plötzlich gepackt und zu Boden geworfen...

Wurde etwas beschlagnahmt? Quittung?
... sie nahmen mir mein Sackmesser weg und gaben mir erst nach mehrmaligem Verlangen eine Quittung dafür...

Drohungen, Beleidigungen?
... sie drohten mir mit einer Busse wegen Nichtbefolgung einer amtlichen Weisung... ... der eine nannte uns Dreckspack...

Einvernahme: was wollte die Polizei wissen. Hast du Aussageverweigerung gemacht?
... Sie behaupteten, ich würde mit Drogen dealen, völlig lächerlich. Ich habe die Aussage verweigert, obwohl sie mir gedroht haben, mich länger zu behalten, wenn ich nicht rede...

Bei Verletzungen: wurde schon ein ärztliches Attest gemacht?
... die Handschellen waren brutal eng, ich habe in der Notaufnahme des Inselspitals ein Attest machen lassen...

Ist dir der/die Polizist/-in schon in einem anderen Zusammenhang aufgefallen?
... der eine war mal dabei, als Polizisten einen Freund von mir getreten haben...

Diverses
... wir haben gehört, dass die Polizei an diesem Abend mehrere Leute so angemacht hat...

Ort, Datum, Unterschrift
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kaidun
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Re: Deine Rechte

Beitrag von kaidun »

Weisst du was für einen Status Bahnpolizisten haben?
Ich hatte schon oftmals auseinandersetzungen mit solchen.
Wirklich polizisten sind's ja kaum. musste aber diverse male meinen ausweis
vorweisen und binn auch scho auf ihrem "posten" gelandet..
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nöd dicht
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Re: Deine Rechte

Beitrag von nöd dicht »

ok frag mal nach
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fish-eh
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Re: Deine Rechte

Beitrag von fish-eh »

kaidun hat geschrieben:Weisst du was für einen Status Bahnpolizisten haben?
Ich hatte schon oftmals auseinandersetzungen mit solchen.
Wirklich polizisten sind's ja kaum. musste aber diverse male meinen ausweis
vorweisen und binn auch scho auf ihrem "posten" gelandet..
bisher gilt bei diesen wie oben "hilfs-sheriffs", sprich genau dieselbe rechte wie du. ob mitnehmen auf den posten unter "aufhalten bis die polizei kommt" geht weis ich nicht, jedenfalls dürfen sie dich aus dem zug/bhf weisen (hausordnung).

obigs soll aber bald gelockert werden...leider. dann könnten bald die beliebten "nachbar-sheriffs" mit ihren parksünderfotos selber bussen verteilen :-&

das gesetz von 1878 (sic!) über die bahnpolizei:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/index.html

noch interessant dazu:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 11501.html

edit 24.4.08
bin zu lange nicht mer mit der bahn unterwegs...die bahnpolizei setzt neben security-sheriffs bereits ausgebildete polizisten ein welche auch entsprechende befugnisse haben. dies ist zwar ein sonderzüglein basieren auf diesem gesetz von 1878.
es wird gemunkelt, dass bahnPOLIZEI grün gekleidet sind, bahn-hilfs-sheriffs blau :-#
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halucinognom
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Re: Deine Rechte

Beitrag von halucinognom »

es wird gemunkelt, dass bahnPOLIZEI grün gekleidet sind, bahn-hilfs-sheriffs blau
jo do hesch gloub rächt

do die blaue si gloub me so ne art securitas, ämu ohni waffe...so zzur psychische unterstützig vo de GRÜENE männdli... #-o :lol:
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Re: Deine Rechte

Beitrag von kaidun »

do die blaue si gloub me so ne art securitas, ämu ohni waffe...so zzur psychische unterstützig vo de GRÜENE männdli...
das send die wos ned zur polizei gschafd hend /yo
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Re: Deine Rechte

Beitrag von halucinognom »

GENAU das sägi ame o

*faaaaaaaaatgriiiiiiiiins* :lol: :-D :-D


iiiiihihihiiiiiiiii die arme....
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Pixar
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Re: Deine Rechte

Beitrag von Pixar »

Guates Thema kurze Frage wia schaut es in Österreich aus wahrscheinlich ähnlich merci no und a schöans tägle
http://www.mixcloud.com/Pixar/
http://soundcloud.com/djpixar
http://www.facebook.com/djpixar
http://www.simon-der-goaner.at.tf

seit lieb zueinander und geniesst das Leben
Meine nächsten Drehorgien:
Sa: 09.05.15-The First Mantra of Orbis Oculi-Austria https://www.goabase.net/party/the-first ... culi/84746
Mi: 13.05.15-Forest Fairytales Vol.2 - Austria https://www.facebook.com/events/414923375345757/
Sa:01.08.15-Psycana & Mystic Journey-Austria-Lochau-https://www.facebook.com/events/1587982304791718/
The Dude

Re: Deine Rechte

Beitrag von The Dude »

nöd dicht hat geschrieben:...
Fürsorgerischer Freiheitsentzug
(Kurze Zusammenfassung, es gibt einen Extra-Flyer zum FFE, siehe Adressen). Ein von der Norm abweichendes Verhalten kann bereits ausreichen, dass du eingesperrt wirst, ohne eine Straftat begannen zu haben. Eine solche Einsperrung in eine Anstalt (Klinik, Knast, usw.) wird "Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE)" genannt. Nur der/die Regierungsstatthalter/-in (oder in dringenden Fällen ein/e Arzt/Ärztin) darf dich gemäss FFE-Bestimmungen einsperren lassen.


Für den FFE gibt es folgende Bestimmungen:
Du musst von "Geistesschwäche, Geisteskrankheit, Suchterkrankung oder schwerer Verwahrlosung" betroffen sein (Gewöhnlicher Drogenkonsum reicht nicht).
Du musst dich und/oder andere gefährden (Selbstmord, Amok, etc.).
Du musst in eine geeignete Anstalt eingewiesen werden (Gefängnis ist in der Regel keine geeignete Anstalt).
"Andere, weniger freiheitsbeschränkende Massnahmen" sind oder waren nicht ausreichend.


Die zwei Möglichkeiten

Der/die Regierungsstatthalter/-in muss dich zuerst einladen, anhören und eine Verfügung aussprechen. In dieser Verfügung steht das Datum, wann du in welcher Anstalt einzutreten hast. Ebenfalls in dieser Verfügung muss der Grund für deine Einweisung stehen. Zudem muss vermerkt sein, auf welchem rechtlichen Weg du dich gegen diese Verfügung wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung). Gegen eine solche FFE-Verfügung kannst du (oder Freunde/-innen, Geschwister, Eltern) innert 10 Tagen Rekurs bei der Kantonalen Rekurskommission einlegen.
(Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen es Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern)

Ein Arzt/Ärztin darf dich nur in sogenannten "dringenden Fällen" (wenn "Gefahr im Verzuge" ist) gegen deinen Willen eingewiesen und dies nur, wenn er/sie dich für geisteskrank oder schwer süchtig hält. Dieser "vorsorgliche FFE" kann also sofort erfolgen.
Mindestens ein Telefongespräch muss dir gewährt werden, damit du jemanden benachrichtigen kannst. Wehrst du dich mit Gewalt, wird das oft als Beweis für deine "Gefährlichkeit" gedeutet und du wirst meistens mit Medikamenten ruhiggestellt.
Die Begründung für deine Einsperrung muss dir in jedem Fall innert 24 Stunden schriftlich mitgeteilt werden. Ebenfalls schriftlich muss dir mitgeteilt werden, wie du dich auf rechtlichem Weg dagegen wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung).
In der Anstalt kannst du (oder andere) jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen und dies der Anstaltsleitung übergeben. Wird das Entlassungsgesuch abgelehnt, kannst du (oder andere) innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheides bei der Kantonalen Rekurskommission schriftlich Rekurs einlegen. Wichtige Sätze für den Rekurs: Ich will sofort entlassen werden. - Ich verlange aufschiebende Wirkung. - Ich verlange einen Rechtsbeistand.
...
WICHTIGES UPDATE!!!

http://www.alpenparlament.tv/playlist/6 ... he-buerger

Schweiz Demokratie ade:
Fürsorglicher Freiheitsentzug für systemkritische Bürger


Harry J. H., kritischer (und deswegen psychiatrisierter) Bürger und Aufdecker eines gigantischen Veruntreuungsskandals in der Schweiz, im Gespräch mit Michael Vogt über den sogenannten «fürsorglichen» Freiheitsentzug.
FFE – Fürsorglicher Freiheitsentzug heißt das Instrument, welches immer fleißiger benutzt wird, um unschuldige Bürger ihrer Freiheit zu berauben und wenn nötig für lange Zeit weg zu sperren. In der Schweiz werden über 27 unschuldig Mitbürger pro Tag, gegen ihren Willen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Allein im Kanton Bern etwa wurden 1998 rund 360 Zwangseinweisungen angeordnet, drei Jahre später waren es 700.
«Wir gehen von jährlich über 10’000 Zwangseinweisungen aus», sagt Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Patientenorganisation Pro Mente Sana. Rechnet man die Zahlen der Kantone Zürich und Bern auf die Schweiz um, ergeben sich über 15.000 FFE-Eintritte pro Jahr. Die effektive Quote dürfte wohl irgendwo dazwischen liegen. Verfahrensmängel bei Zwangseinweisungen sind keine Ausnahme, wie der Zürcher Psychiater Thomas Maier in einer Studie aus dem Jahr 2002 zeigt. Von 100 untersuchten FFE-Zeugnissen, die zwischen 1997 und 2000 ausgestellt wurden, waren nur 21 sowohl formal korrekt ausgestellt, wie auch stichhaltig begründet.
In einer Umfrage bestätigten Ärzte, daß 25 Prozent der angeordneten FFE vermeidbar wären. Der FFE ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen. In vielen Kantonen können alle niedergelassenen Ärzte ein FFE-Zeugnis ausstellen. Deshalb erstaunt es umso mehr, daß es kein Kontrollorgan beim Einsatz dieser Maßnahme gibt. Da die Kantone die unfreiwilligen Hospitalisationen nach unterschiedlichen Kriterien oder teilweise überhaupt nicht registrieren, sind vergleichbare Angaben über die jährlichen Verfügungen nicht vorhanden. Erst einmal eingewiesen hat der Betroffene die Möglichkeit einen Rekurs einzuleiten. Dieser bleibt allerdings meist chancenlos, weil er oft an die gleichen Behörden eingereicht werden muß, welche den FFE bestimmt haben. Danach bleibt einem nur noch die Beschwerde ans Gericht.
Ein ehemaliger Patient berichtet: «Wenn man in diese Klinik geht, kommt man noch kränker wieder heraus. Die Ärzte und Pfleger interessieren sich nicht für sie. Sechs oder zehn Personen zu rufen, um einen Patienten zwanghaft ruhig zu stellen, ist ihre Methode, um jemanden zu beruhigen. Das Leben auf der Station ist grausam und schwer zu ertragen, wenn man nur 20 Minuten am Tag an die frische Luft darf. Die restliche Zeit verbringen wir so, daß wir von einem Zimmer ins nächste laufen, wie ein Tier in einem Käfig. Ich kann Ihnen sagen, daß man sich im Gefängnis um die Gefangenen besser kümmert.»
Ein anderer erzählt: «Ich wurde im Alter von 13 Jahren in die kinder- und jugendpsychiatrische Klinik Sonnenhof in Ganterschwil St.Gallen gebracht. Ich bekam jeden Tag Minimum drei Tabletten und einmal wöchentlich eine Spritze. Alle zwei Wochen mußte ich Blut abnehmen lassen, meine rechte Armvene ziert immer noch die Einstichnarben. Natürlich hatten die vielen Medikamente Nebenwirkungen. Bei mir waren es Angstzustände, Herzrasen, Schweißausbrüche und Selbstmordgedanken. Bevor ich in die Klinik kam, hätte ich nicht im Traum daran gedacht, mir selbst etwas anzutun. Aber als ich diese Medikamente (Zoloft, Ritalin usw.) bekam, fing ich an, mich in die Beine und in die Arme zu schneiden, um wenigstens etwas zu fühlen. Die Medikamente machten mich Stumpf. Es ist ein Gefühl, wie wenn man Watte im Kopf hätte und man spürt keine extremen Emotionen mehr außer Angst und Trauer. Das Ritzen führte dazu, daß ich nicht mehr in die Psychiatrie-interne Schule gehen durfte und daß man mich auf die geschlossene Abteilung verlegte. Dort wurde ich oft in eine sogenannte Isolierzelle gesteckt, wenn ich mich z.B. weigerte die Medikamente zu nehmen oder mich gegen die Spritzen mit Körpereinsatz wehrte.»
Fazit: Für den immer mächtigeren Staatsapparat, die korrumpierten Politiker, Wirtschaftsbosse und Bankster, die die Schweiz und ihre Bevölkerung zunehmend unter sich verscherbeln, verkaufen und versklaven, ist der FFE das ideale Werkzeug, um lästige, systemkritische und auffällige Menschen los zu werden oder sie von der Oberfläche verschwinden zu lassen. Hier ist eine riesige Industrie am Werk, die Milliarden damit verdient, unschuldige Menschen, mittels FFE, zu inhaftieren. Die Opfer kämpfen oft ein Leben lang mit der Verarbeitung der Schreckenserlebnisse und den Langzeitschäden durch die Zwangsmedikation mit starken Psychopharmaka und Nervengiften.
Website:

http://www.ahv-ch.info/

Lesestoff:

http://www.ahv-ch.info/index.php?l=de&id=documents

/aaahh

NWO und FEMA-Camps lönd grüesse...
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Re: Deine Rechte

Beitrag von Gon Freeks »

ich chönt nie polizist werde aber ich bin sehr froh dases lüt git wo das mached (us welne gründ au immer)
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Re: Deine Rechte

Beitrag von Der Fragensteller »

halucinognom hat geschrieben:
do die blaue si gloub me so ne art securitas, ämu ohni waffe...so zzur psychische unterstützig vo de GRÜENE männdli... #-o :lol:
Ihr guten es ist noch wichtig zu wissen, zumindest in der Schweiz das die Blauen, wie ihr si nennt, also die Bahnpolizei richtige Polizisten sind! Sie haben die genau gleichen rechte wie die Kantons- und Stadtpolizisten auch..

Einzig das sie bei der SBB angestellt sind, sie haben mitlerweile ebenfals ihre persöhnliche waffe mit bei streiffen im Zug und Bahnhof. Die ausbildung die sie abgeschlossen haben beinhaltet sogar noch ein bisschen mehr als die von regulären Polizisten, da noch SBB spezivische gefahren und wissens ständ beachtet werden müssen (gefahren im umgang und verhalten im Gleisfeld, SBB rechtslage mit Billietten usw.) Deshalb verdienen die meisten auch ein bisschen besser als normale Polizisten.
Also fohrsicht bei der fälschlichen annahme dies seien nur so gewisse hilfsscheriffs,
Ganz und gar nicht
Mit vortschreitendem Alter, werd' ich zunehmends zu faul so zu tun als nehme ich keine Psychoaktiva!

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Zaba
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Re: Deine Rechte

Beitrag von Zaba »

Krass, ich hätte jetzt auch gedacht, dass die weniger Rechte haben... Aber man lernt ja nie aus. Schade, dass man sowas nicht weiß. Darüber hätte man sich schon längst informieren müssen, um zu wissen, welche Rechte man überhaupt hat...
Das wohlüberlegte Treffen von Entscheidungen folgt einer alten Tradition: Zuerst raten und danach die anderen dafür verantwortlich machen.
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Re: Deine Rechte

Beitrag von bushbaba »

@ nöd dicht:
Danke erstmal für deine Informationen, sehr umfassend. Mehr Leute sollten Ihre Rechte kennen!

Nur noch eine Frage:
Meiner Meinung nach ist filzen nur mit einem begründeten Verdacht gestattet. (Falls du gerade einen Joint rauchst, oder etwas kaufst usw.) Dass man einfach anders aussieht ist noch kein begründeter Verdacht. Ich habe mich schon erfolgreich gegen eine Durchsuchung gewehrt.
Einziges Recht der Polizei: Identitätsfeststellung.

Zudem:
Durchsuchung des Fahrzeuges nur mit Durchsuchungsbefehl!
Damit erhälst du genaue Angaben, warum dein
Auto durchsucht wird, von wem, und wer das das veranlasst!
Zudem hast du dann die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen.
Ausnahme: Sogenannte Gefahr in Verzug.

Falls du also auf dem Weg zu einem Festival aufgehalten wirst und keine Drogen dabei hast, mit allen Möglichkeiten eine Durchsuchung des Fahrzeuges verhindern und auf einen Durchsuchungsbefehl bestehen. Evtl. kann die Polizei über Funk den Verhörrichter kontaktieren, der dir über Funk den Grund für die Durchsuchung angibt und einen Durchsuchungsbefehl nachreicht.
Falls das jeder macht, der keine Drogen dabei hat wird der Verhörrichter in Bedrängnis gebracht, da er ja nicht willkürlich Durchsuchungsbefehle ausstellen kann, nur weil man ein Festival besucht!
Macht sich nicht gut, 10 Durchsuchungsbefehle ohne Resultat. Da wird er sich hüten, beim nächsten Festival einfach Durchsuchungsbefehle auszustellen.

Noch eine Frage @ nöd dicht:
Warum kennst du dich so gut aus? bist du Anwalt oder einfach gut informiert?

Danke für die Infos
The Dude

Re: Deine Rechte

Beitrag von The Dude »

The Dude hat geschrieben:
nöd dicht hat geschrieben:...
Fürsorgerischer Freiheitsentzug
(Kurze Zusammenfassung, es gibt einen Extra-Flyer zum FFE, siehe Adressen). Ein von der Norm abweichendes Verhalten kann bereits ausreichen, dass du eingesperrt wirst, ohne eine Straftat begannen zu haben. Eine solche Einsperrung in eine Anstalt (Klinik, Knast, usw.) wird "Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE)" genannt. Nur der/die Regierungsstatthalter/-in (oder in dringenden Fällen ein/e Arzt/Ärztin) darf dich gemäss FFE-Bestimmungen einsperren lassen.


Für den FFE gibt es folgende Bestimmungen:
Du musst von "Geistesschwäche, Geisteskrankheit, Suchterkrankung oder schwerer Verwahrlosung" betroffen sein (Gewöhnlicher Drogenkonsum reicht nicht).
Du musst dich und/oder andere gefährden (Selbstmord, Amok, etc.).
Du musst in eine geeignete Anstalt eingewiesen werden (Gefängnis ist in der Regel keine geeignete Anstalt).
"Andere, weniger freiheitsbeschränkende Massnahmen" sind oder waren nicht ausreichend.


Die zwei Möglichkeiten

Der/die Regierungsstatthalter/-in muss dich zuerst einladen, anhören und eine Verfügung aussprechen. In dieser Verfügung steht das Datum, wann du in welcher Anstalt einzutreten hast. Ebenfalls in dieser Verfügung muss der Grund für deine Einweisung stehen. Zudem muss vermerkt sein, auf welchem rechtlichen Weg du dich gegen diese Verfügung wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung). Gegen eine solche FFE-Verfügung kannst du (oder Freunde/-innen, Geschwister, Eltern) innert 10 Tagen Rekurs bei der Kantonalen Rekurskommission einlegen.
(Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen es Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern)

Ein Arzt/Ärztin darf dich nur in sogenannten "dringenden Fällen" (wenn "Gefahr im Verzuge" ist) gegen deinen Willen eingewiesen und dies nur, wenn er/sie dich für geisteskrank oder schwer süchtig hält. Dieser "vorsorgliche FFE" kann also sofort erfolgen.
Mindestens ein Telefongespräch muss dir gewährt werden, damit du jemanden benachrichtigen kannst. Wehrst du dich mit Gewalt, wird das oft als Beweis für deine "Gefährlichkeit" gedeutet und du wirst meistens mit Medikamenten ruhiggestellt.
Die Begründung für deine Einsperrung muss dir in jedem Fall innert 24 Stunden schriftlich mitgeteilt werden. Ebenfalls schriftlich muss dir mitgeteilt werden, wie du dich auf rechtlichem Weg dagegen wehren kannst (Rechtsmittelbelehrung).
In der Anstalt kannst du (oder andere) jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen und dies der Anstaltsleitung übergeben. Wird das Entlassungsgesuch abgelehnt, kannst du (oder andere) innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheides bei der Kantonalen Rekurskommission schriftlich Rekurs einlegen. Wichtige Sätze für den Rekurs: Ich will sofort entlassen werden. - Ich verlange aufschiebende Wirkung. - Ich verlange einen Rechtsbeistand.
...
WICHTIGES UPDATE!!!

http://www.alpenparlament.tv/playlist/6 ... he-buerger

Schweiz Demokratie ade:
Fürsorglicher Freiheitsentzug für systemkritische Bürger


Harry J. H., kritischer (und deswegen psychiatrisierter) Bürger und Aufdecker eines gigantischen Veruntreuungsskandals in der Schweiz, im Gespräch mit Michael Vogt über den sogenannten «fürsorglichen» Freiheitsentzug.
FFE – Fürsorglicher Freiheitsentzug heißt das Instrument, welches immer fleißiger benutzt wird, um unschuldige Bürger ihrer Freiheit zu berauben und wenn nötig für lange Zeit weg zu sperren. In der Schweiz werden über 27 unschuldig Mitbürger pro Tag, gegen ihren Willen zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Allein im Kanton Bern etwa wurden 1998 rund 360 Zwangseinweisungen angeordnet, drei Jahre später waren es 700.
«Wir gehen von jährlich über 10’000 Zwangseinweisungen aus», sagt Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Patientenorganisation Pro Mente Sana. Rechnet man die Zahlen der Kantone Zürich und Bern auf die Schweiz um, ergeben sich über 15.000 FFE-Eintritte pro Jahr. Die effektive Quote dürfte wohl irgendwo dazwischen liegen. Verfahrensmängel bei Zwangseinweisungen sind keine Ausnahme, wie der Zürcher Psychiater Thomas Maier in einer Studie aus dem Jahr 2002 zeigt. Von 100 untersuchten FFE-Zeugnissen, die zwischen 1997 und 2000 ausgestellt wurden, waren nur 21 sowohl formal korrekt ausgestellt, wie auch stichhaltig begründet.
In einer Umfrage bestätigten Ärzte, daß 25 Prozent der angeordneten FFE vermeidbar wären. Der FFE ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen. In vielen Kantonen können alle niedergelassenen Ärzte ein FFE-Zeugnis ausstellen. Deshalb erstaunt es umso mehr, daß es kein Kontrollorgan beim Einsatz dieser Maßnahme gibt. Da die Kantone die unfreiwilligen Hospitalisationen nach unterschiedlichen Kriterien oder teilweise überhaupt nicht registrieren, sind vergleichbare Angaben über die jährlichen Verfügungen nicht vorhanden. Erst einmal eingewiesen hat der Betroffene die Möglichkeit einen Rekurs einzuleiten. Dieser bleibt allerdings meist chancenlos, weil er oft an die gleichen Behörden eingereicht werden muß, welche den FFE bestimmt haben. Danach bleibt einem nur noch die Beschwerde ans Gericht.
Ein ehemaliger Patient berichtet: «Wenn man in diese Klinik geht, kommt man noch kränker wieder heraus. Die Ärzte und Pfleger interessieren sich nicht für sie. Sechs oder zehn Personen zu rufen, um einen Patienten zwanghaft ruhig zu stellen, ist ihre Methode, um jemanden zu beruhigen. Das Leben auf der Station ist grausam und schwer zu ertragen, wenn man nur 20 Minuten am Tag an die frische Luft darf. Die restliche Zeit verbringen wir so, daß wir von einem Zimmer ins nächste laufen, wie ein Tier in einem Käfig. Ich kann Ihnen sagen, daß man sich im Gefängnis um die Gefangenen besser kümmert.»
Ein anderer erzählt: «Ich wurde im Alter von 13 Jahren in die kinder- und jugendpsychiatrische Klinik Sonnenhof in Ganterschwil St.Gallen gebracht. Ich bekam jeden Tag Minimum drei Tabletten und einmal wöchentlich eine Spritze. Alle zwei Wochen mußte ich Blut abnehmen lassen, meine rechte Armvene ziert immer noch die Einstichnarben. Natürlich hatten die vielen Medikamente Nebenwirkungen. Bei mir waren es Angstzustände, Herzrasen, Schweißausbrüche und Selbstmordgedanken. Bevor ich in die Klinik kam, hätte ich nicht im Traum daran gedacht, mir selbst etwas anzutun. Aber als ich diese Medikamente (Zoloft, Ritalin usw.) bekam, fing ich an, mich in die Beine und in die Arme zu schneiden, um wenigstens etwas zu fühlen. Die Medikamente machten mich Stumpf. Es ist ein Gefühl, wie wenn man Watte im Kopf hätte und man spürt keine extremen Emotionen mehr außer Angst und Trauer. Das Ritzen führte dazu, daß ich nicht mehr in die Psychiatrie-interne Schule gehen durfte und daß man mich auf die geschlossene Abteilung verlegte. Dort wurde ich oft in eine sogenannte Isolierzelle gesteckt, wenn ich mich z.B. weigerte die Medikamente zu nehmen oder mich gegen die Spritzen mit Körpereinsatz wehrte.»
Fazit: Für den immer mächtigeren Staatsapparat, die korrumpierten Politiker, Wirtschaftsbosse und Bankster, die die Schweiz und ihre Bevölkerung zunehmend unter sich verscherbeln, verkaufen und versklaven, ist der FFE das ideale Werkzeug, um lästige, systemkritische und auffällige Menschen los zu werden oder sie von der Oberfläche verschwinden zu lassen. Hier ist eine riesige Industrie am Werk, die Milliarden damit verdient, unschuldige Menschen, mittels FFE, zu inhaftieren. Die Opfer kämpfen oft ein Leben lang mit der Verarbeitung der Schreckenserlebnisse und den Langzeitschäden durch die Zwangsmedikation mit starken Psychopharmaka und Nervengiften.
Website:

http://www.ahv-ch.info/

Lesestoff:

http://www.ahv-ch.info/index.php?l=de&id=documents

/aaahh

NWO und FEMA-Camps lönd grüesse...


Ps@bushbaba
nöddicht's Profil hat geschrieben:Letzte Anmeldung: Mo 6. Jun 2011, 19:44
Wahrscheinlich haben sie ihn per FFE entsorgt...
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