E-Mails sind nur als Beweis zugelassen wenn Gegenseitig dh zwischen Sender und Empfänger zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Dies ist z.B. bei verschlüsselten Nachrichten der Fall.
Doch fehlt diesen unter Umständen noch ein rechtsverbindlicher Zeitstempel.
für E-Mails gibts nützliche Dienste welche ich selber auch schon nutzte (ist eine in ZH Ansässige Firma):
https://www.privasphere.com:
Auch SMS's sind fälschbar, und nicht persönlich. Es ist möglich Euer Handy zu missbrauchen. Die SMS's können lediglich Indize liefern, jedoch niemanden rechtlich verurteilen.
Max jedoch, hat seine Verurteilung mit seiner Aussage selbst gemacht.
Ziel der Befragungen, die verm. dann noch unterschrieben werden müssen, ist es ja aus Indizien etwas rechtlich beweisbares zu machen.
Max hätte allenfalls noch die Möglichkeit zu behaupten, man hätte ihn auf diese Aussagen gedrängt und beeinflusst. Evtl. Strafanzeige gegen die Polizei, resp. dessen Verhörung. Dürfte aber schwierig werden, da man den Aussagen der Polizei eher glauben schenkt als dem Angeklagten.
Er kann ja sagen er stand bei der Befragung unter starkem Drogeneinfluss

