Drogenrest im Blut kein Grund für automatisches Fahrverbot!!
Drogenrest im Blut kein Grund für automatisches Fahrverbot!!
Entscheidung des Verfassungsgerichts:
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht automatisch mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut einem Bericht der dpa entschieden. Der Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Verurteilte, auf dessen Einspruch diese Entscheidung zurückgeht, war rund 16 Stunden nach dem Kiffen am nächsten Tag selbst bei der Polizei erschienen, weil er dort zu tun hatte. Die Beamten stellten „körperliche Auffälligkeiten“ fest und wollten von ihrem Besucher einen nach offizieller Lesart freiwilligen Urintest. Das Testergebnis wies Spuren des Cannabiswirkstoffs THC von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter auf. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte deshalb eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogen.
Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf. Inzwischen sei der THC-Nachweis im Blut möglich, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Genuss der Droge vergangen sind. Deshalb könne von solch einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. Wissenschaftler würden da einen Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter als sinnvoll ansehen.
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Drogenpolitische Organisationen fordern fundierte THC-Grenzwerte
Theo Pütz vom Fachreferat „Drogen und Verkehrssicherheit“ :
Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC am Steuer und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.
Prof. Käferstein - Rechtsmedizin Köln :
„Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, keinen Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist.“
PD Dr. Vollrath - Uni Würzburg :
„Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht.
Prof. Dr. Schulz - Uni Würzburg :
„Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten.“
Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.
http://www.123recht.net/article.asp?a=7 ... steuer&p=1
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht automatisch mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut einem Bericht der dpa entschieden. Der Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Verurteilte, auf dessen Einspruch diese Entscheidung zurückgeht, war rund 16 Stunden nach dem Kiffen am nächsten Tag selbst bei der Polizei erschienen, weil er dort zu tun hatte. Die Beamten stellten „körperliche Auffälligkeiten“ fest und wollten von ihrem Besucher einen nach offizieller Lesart freiwilligen Urintest. Das Testergebnis wies Spuren des Cannabiswirkstoffs THC von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter auf. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte deshalb eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogen.
Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf. Inzwischen sei der THC-Nachweis im Blut möglich, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Genuss der Droge vergangen sind. Deshalb könne von solch einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. Wissenschaftler würden da einen Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter als sinnvoll ansehen.
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Drogenpolitische Organisationen fordern fundierte THC-Grenzwerte
Theo Pütz vom Fachreferat „Drogen und Verkehrssicherheit“ :
Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC am Steuer und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.
Prof. Käferstein - Rechtsmedizin Köln :
„Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, keinen Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist.“
PD Dr. Vollrath - Uni Würzburg :
„Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht.
Prof. Dr. Schulz - Uni Würzburg :
„Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten.“
Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.
http://www.123recht.net/article.asp?a=7 ... steuer&p=1
nei am beschtä gar nid outofahrä (under drogäifluss) aber au susch nid, doppelt guet = für mitmensch und natur
ja,ja chli radikal, aber susch änderet ja nüt, wes nid chli radikal isch
i findes halt allg. chli unverantwortlech wnni z.tl. gse wie druff das gwüssi Lüt heifahre u de no ä grossi röhri hei dases kes problem sig... aber dr mänsch lehrt halt ersch wes passiert isch; u (sorry tönt hert) äs chind isch überfahre worde...(z.B)
wett niemer agriffe, nume chli zum nachedänke animiere
äs peasli
ja,ja chli radikal, aber susch änderet ja nüt, wes nid chli radikal isch
i findes halt allg. chli unverantwortlech wnni z.tl. gse wie druff das gwüssi Lüt heifahre u de no ä grossi röhri hei dases kes problem sig... aber dr mänsch lehrt halt ersch wes passiert isch; u (sorry tönt hert) äs chind isch überfahre worde...(z.B)
wett niemer agriffe, nume chli zum nachedänke animiere
äs peasli
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In der Schweiz ist es so, wenn du dreimal erwischt wurdest mit Alkohol im Blut, hast du das Billet für immer und ewig weg. Das wurde geändert am 1.01.05. Und beim Kiffen giltet null Tolerance. Also sie können eine Urine und Blutprobe entnehmen und du hast passiv gekifft und du wirst die volle Strafe kriegen. Ich denke das wird ein riesen Problem geben, mit denen die nicht gekifft haben aber es eingeamtet hatten. Es ist noch nicht genug geforscht worden, ab wenn man Passiv raucht oder halt vollhinunter zieht.
Diese Angaben weiss ich von einen Fahrlehrer
gute Fahrt
Diese Angaben weiss ich von einen Fahrlehrer
gute Fahrt
Ich habe schon vor Jahren BBC Berichte gesehen über Kiffen und Autofahren. Denn z.B. in Holland ist das schon lange ein Thema.
Aber die Schweiz muss ja wie immer Sonderzügli fahren, weil der rest der Welt ist ja so blöd, nur die CH`s wissens. Absolut lächerlich !
Zum Beispiel die Reaktionszeit die immer angesprochen wird (auch beim Alk.). Wo ist denn da die Grenze? Wir haben ja so oder so nicht alle die gleiche Reaktionszeit. Also mit anderen Worten hat ein 25 Jähriger noch mit drei Stangen Bier und zwei Joints die bessere als ein 65 Jähriger der eh schon unsicher fährt.
Alles Geldmacherei. Wobei das nicht heisst das jetzt jeder voll verladen Auto fahren soll, das will ich hier nicht sagen.
Es sterben ca 250 Menschen auf unseren Strassen. Vieviel davon waren bekifft? Diese Frage hat noch nie jemand beantwortet! Und wenn die Kiffer ein Problem wären, will mir ja niemand erzählen das sie nicht schon vor 50 Jahren reagiert hätten! Den gekifft wird schon einiges länger als gesoffen.
Nur so neben bei jagen sich hunderte Menschen eine Kugel durch den Kopf (wir haben die 2höchste Selbstmordrate) weil sie verzweifelt sind oder what ever. Über das spricht niemand!
Unsrer Milchgesicht Politiker sollten mal von ihrem hohen Ross runter kommen und mal wirklich Probleme lösen. Ist ja auch sinnvoll die Alk. Grenze zu senken wenn die Wirtschaftslage eh schon miserabel ist. Die Beizen klagen schon alle. Mich kotzt unsere politische Schiene die wir fahren an, echt, ein richtiger Kindergarten wie man das selten erlebt!!!
Cheers
Aber die Schweiz muss ja wie immer Sonderzügli fahren, weil der rest der Welt ist ja so blöd, nur die CH`s wissens. Absolut lächerlich !
Zum Beispiel die Reaktionszeit die immer angesprochen wird (auch beim Alk.). Wo ist denn da die Grenze? Wir haben ja so oder so nicht alle die gleiche Reaktionszeit. Also mit anderen Worten hat ein 25 Jähriger noch mit drei Stangen Bier und zwei Joints die bessere als ein 65 Jähriger der eh schon unsicher fährt.
Alles Geldmacherei. Wobei das nicht heisst das jetzt jeder voll verladen Auto fahren soll, das will ich hier nicht sagen.
Es sterben ca 250 Menschen auf unseren Strassen. Vieviel davon waren bekifft? Diese Frage hat noch nie jemand beantwortet! Und wenn die Kiffer ein Problem wären, will mir ja niemand erzählen das sie nicht schon vor 50 Jahren reagiert hätten! Den gekifft wird schon einiges länger als gesoffen.
Nur so neben bei jagen sich hunderte Menschen eine Kugel durch den Kopf (wir haben die 2höchste Selbstmordrate) weil sie verzweifelt sind oder what ever. Über das spricht niemand!
Unsrer Milchgesicht Politiker sollten mal von ihrem hohen Ross runter kommen und mal wirklich Probleme lösen. Ist ja auch sinnvoll die Alk. Grenze zu senken wenn die Wirtschaftslage eh schon miserabel ist. Die Beizen klagen schon alle. Mich kotzt unsere politische Schiene die wir fahren an, echt, ein richtiger Kindergarten wie man das selten erlebt!!!
Cheers
- Schädelleuchten
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