Post über Entwicklung von Psytrance

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kaidun
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von kaidun »

Es gibt genug Menschen, die keine Ahnung haben was Urheberrecht und wie die Gesetzeslage ist (z.B. weiß das meine Oma nicht).
erzähl das mal nem richter.. nichtwissenheit schützt nicht...
fish-eh
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fish-eh »

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fish-eh
Capablanca

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Capablanca »

kaidun hat geschrieben:
Es gibt genug Menschen, die keine Ahnung haben was Urheberrecht und wie die Gesetzeslage ist (z.B. weiß das meine Oma nicht).
erzähl das mal nem richter.. nichtwissenheit schützt nicht...
Tja, deshalb ist es beispielsweise in Deutschland anders als in der Schweiz.

Aber - woher weiß ich, dass die Artikel, die ich im Supermarkt kaufe, nicht gegen irgendein Recht/Gesetz verstoßen (z.B. gegen Tierrechte)?
Das kann ich beim ahnungslosen Einkauf gar nicht wissen und gehe davon aus, dass es dort mit rechten Dingen zugeht.
Ich vertraue dem Verkäufer, dem Supermarkt resp. dem Anbieter.

Dasselbe gilt (noch) fürs Internet (in der Schweiz). Es gibt nun mal dort viel, was einfach frei ist, ohne dass gegen ein Recht oder ein Gesetz verstoßen wird.

Die Frage ist dann: darf ich einem Anbieter vertrauen?
Darf ich davon ausgehen, wenn eine relativ renommierte Seite wie z.B. das Mushroom-Magazin die unreleased Tracks von Neelix zum Download anbietet, dass das mit der Einverständnis des Urhebers übereinstimmt - oder sollte ich den Urheber selbst mal kurz anrufen und fragen, ob das OK sei?
Candyflip

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Candyflip »

und warum eigentlich ist Downloaden in CH straffrei?

Nicht etwa, weil die Gesetzgeber eingesehen haben, dass beim Download nichts unrechtes dabei ist, sondern einzig und allein darum, weil die verursachten Kosten zum Auffinden illegaler Downloader weit höher wären als die Erträge, die dabei rausspringen würden. Also ein reiner Vernunftsentscheid.

Ich mach übrigens beides, kaufen und runterladen, bin mir jedoch auch bewusst, was ich denn damit anrichte und versuche nicht, mich hinter irgendwelchen Floskeln zu verstecken.

Gruss
Candy
fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

kaidun hat geschrieben:nun das downloaden ist ganz klar legal..
sorry ich will ja nicht mühsam wirken, aber das stimmt einfach so nicht. download von legal angebotenen werken (vom urheber bewilligt) ist legal. download von illegal angebotenen weken (ohne das einverständniss des urhebers) hingegen nicht. was ich schon seit einer ganzen weile versuche zu erklären. vielleicht hilft der folgende text endlich zum verständniss?
Darf man illegal angebotene Musikfiles herunterladen?

Nein. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. Es wird zwar häufig auf Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (URG) hingewiesen. Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die "Kopiervorlage" rechtmässig erlangt ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmässig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist.

Man kann es auch mit folgendem Beispiel erläutern: Es ist natürlich zulässig, sich eine CD zu kaufen. Unzulässig ist der Kauf aber dann, wenn die CD zuvor gestohlen wurde. So ähnlich ist das mit illegalen Angeboten im Internet: Man darf natürlich Musikfiles herunterladen, die (beispielsweise vom Hersteller selbst) rechtmässig angeboten werden. Erfolgt das Angebot aber ohne Einwilligung der Rechteinhaber (wie heute noch auf den meisten Sites), so ist der Erwerb (das Herunterladen) der Musikdateien illegal.
wer noch mehr darüber lesen und sich dabei in der rechtslage bilden will kann das gerne hier machen:

http://www.ifpi.ch/docs/urheberrecht.html
http://www.suisa.ch/de/suisa/urheberrec ... en-gesetz/
http://www.respectcopyright.ch/d/html/faq.htm
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kaidun
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von kaidun »

nun sieht das die suisa aber etwas anders:
Die Frage, ob das Herunterladen von illegalen Quellen verboten ist, wurde noch nicht gerichtlich beantwortet. Die Meinungen gehen bei diesem Thema weit auseinander. Der Nationalrat hat in seinen Beratungen jedoch explizit auf ein Verbot des Downloads von illegaler Quelle verzichtet.
aber logischer weise schützt auch hier die nichtwissenheit über illegalität sicher nicht..
also bleibt illegal illegal
Capablanca

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Capablanca »

ich glaube diese Diskussion hat uns alle ermüdet, obwohl wir (fast) alle dasselbe wollen ...

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fish-eh
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fish-eh »

fridolinski hat geschrieben:
kaidun hat geschrieben:nun das downloaden ist ganz klar legal..
sorry ich will ja nicht mühsam wirken, aber das stimmt einfach so nicht. download von legal angebotenen werken (vom urheber bewilligt) ist legal. download von illegal angebotenen weken (ohne das einverständniss des urhebers) hingegen nicht. was ich schon seit einer ganzen weile versuche zu erklären. vielleicht hilft der folgende text endlich zum verständniss?

...

wer noch mehr darüber lesen und sich dabei in der rechtslage bilden will kann das gerne hier machen:

http://www.ifpi.ch/docs/urheberrecht.html
http://www.suisa.ch/de/suisa/urheberrec ... en-gesetz/
http://www.respectcopyright.ch/d/html/faq.htm
Wen interessiert das Gelaver dieser Geldeintreiber? Kann ja jeder sowas auf seine Homepage peppen....

Doch, es ist wirklich so einfach wie kaidun es sagt, in der CH ist Sound herunterladen legal, das Gesetz hat Drachi zitiert und kann auf admin.ch nachgelesen werden. Jenes steht über den Meinungen irgendwelcher (gekauften) Geldeintreiber. Die Quelle ist egal, es darf auch p2p legal benutzt werden, insofern der Upload gesperrt wird. Da das Netz global läuft, funktioniert p2p troztdem legal (wobei dies natürlich nicht der Sinn davon ist).

Und nun..habt ihr noch Steine? /stop

fish-eh
laserflip
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von laserflip »

Redet doch mal übers Thema /yo /yo /yo /yo
fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

@ fish-eh
gehen dir langsam die argumente aus? diese geldeintreiber sind direkt am bund unterstellt und vertreten das gesetz und die urheberrechte wie es der bundesrat vorschreibt... die texte die sie auf ihren sooo doofen seiten schreiben sind ein und das selbe wie sie im bundesgesetz stehen.

was für steine willst du noch? komm mal von deinem elenden hass gegenüber institutionen die rechte für die urheber vertreten herunter. ok? wenn nicht, gründe deine eigene partei und versuche diese gesetze nach deinem gusto zu ändern. viel glück dabei...
fish-eh
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fish-eh »

laserflip hat geschrieben:Redet doch mal übers Thema
Tun wir ja, der Thread zeigt doch so schön wie zerissen das alles schon ist.... /bigs
fridolinski hat geschrieben:@ fish-eh
gehen dir langsam die argumente aus? diese geldeintreiber sind direkt am bund unterstellt und vertreten das gesetz und die urheberrechte wie es der bundesrat vorschreibt... die texte die sie auf ihren sooo doofen seiten schreiben sind ein und das selbe wie sie im bundesgesetz stehen.
Wozu Argumente? Ich beharr seit 13 Seiten auf das CH Gesetz und nichts anderes.
Nein, diese Geldeintreiber sind nicht dem Bund unterstellt, und nein, sie verteten nicht was der Bund(esrat) vorschreibt und nein, schon gar nicht das Gesetz. Und nochmal nein, auf deren (doofen) Seiten stehen deren Interessen.
fridolinski hat geschrieben: was für steine willst du noch? komm mal von deinem elenden hass gegenüber institutionen die rechte für die urheber vertreten herunter. ok? wenn nicht, gründe deine eigene partei und versuche diese gesetze nach deinem gusto zu ändern. viel glück dabei...
Solche, die gross genug sind mich zu manipulieren, aber klein genug um von dir geschmissen werden zu können.

Ich hab keinen Hass auf irgendwas von dir genanntem. Wozu das Gesetz ändern, schliesslich stimmt es doch in diesem Fall?
Mehr sage ich zu deinen Interpretationen nicht mehr, (jaja die Argumente) wenns du immer noch nicht glaubst lass es dir von einem Juristen schriftlich geben, ich bin keiner.

Peace
fish-eh

ps: @ Conclusion: frag mich per PN (was du gerade in deinem gelöschten Post gefragt hast).
Conclusion
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Conclusion »

nicht nötig @ pm
fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

fish-eh hat geschrieben:Nein, diese Geldeintreiber sind nicht dem Bund unterstellt, und nein, sie verteten nicht was der Bund(esrat) vorschreibt und nein, schon gar nicht das Gesetz. Und nochmal nein, auf deren (doofen) Seiten stehen deren Interessen.
Aus dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

4. Titel: Verwertungsgesellschaften
1. Kapitel: Der Bundesaufsicht unterstellte Verwertungsbereiche

Art. 40

1. Der Bundesaufsicht sind unterstellt:

a. die Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik und zur Herstellung von Tonträgern oder Tonbildträgern solcher Werke.


und die wären unter anderen zb. die SUISA:


Aus den Suisa Statuten

3 Zweck

3.1 Die SUISA wahrt treuhänderisch die Rechte der Urheber und Urheberinnen von nichttheatralischen musikalischen Werken, welche ihr von den Urhebern und Urheberinnen oder ihren Verlegern und Verlegerinnen zur Verwaltung übertragen werden.

3.2 Die SUISA kann sich ferner im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419ff. des Schweizerischen Obligationenrechts der Rechte jener Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten annehmen, welche in keinen vertraglichen Beziehungen zur SUISA stehen und die nicht in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen.

4 Auftragsverhältnis

4.2 Die Auftraggebenden übertragen der SUISA alle Rechte an ihren Werken, welche kollektiv nur unter Bundesaufsicht verwertet werden dürfen, sowie alle ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche. Einzelheiten und die Abtretung allfälliger weiterer Rechte werden in den Mitgliederverträgen geregelt.

8 Grundsätze für die Verwaltungstätigkeit

8.3.7 Die SUISA erzielt keinen Gewinn.



oder die IFPI


IFPI International mit Sitz in Zürich und Geschäftsstellen in London, Brüssel, Hong Kong, Moskau und Miami wurde 1933 mit dem Zweck gegründet, die Rechte und Interessen der Produzenten und Hersteller von Tonträgern, später auch von Videogrammen zu wahren und zu fördern; in nationalen Bereichen durch Einflussnahme auf die Gesetzgebung und auf die Praxis der Behörden und Gerichte, international durch Mitwirkung beim Aufbau und der Weiterentwicklung von internationalen Konventionen (z.B. die Rom-Konvention zur Bekämpfung der Tonträgerpiraterie).

IFPI International ist die einzige übernationale Instanz, welche sich laufend und mit steigendem Erfolg für die Anliegen der Ton- und Videoträgerbranche einsetzt. Sie ist für ihre Mitglieder, was die Autorenorganisationen - in der Schweiz die SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) - für die Urheber und Verleger darstellen. IFPI International ist Konsultativorgan bei der UNESCO, bei der OMPI (Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle), bei den EU-Behörden und beim Europarat.

IFPI verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Sie verfolgt insbesondere eine organisierte Bekämpfung der internationalen Tonträger- und Tonbildträgerpiraterie. IFPI arbeitet mit Interpretenorganisationen (FIM) und mit Interpol zusammen. IFPI hat 46 nationale Gruppen und eine angeschlossene Organisation, die RIAA (Recording Industry Association of America).

IFPI Schweiz ist ebenfalls in den Dreissigerjahren als Verein zur Wahrnehmung spezifisch schweizerischer Anliegen der Branche gegründet worden. Es ging anfänglich im besonderen um die rechtlichen Beziehungen zum Radio, zu den ausübenden Künstlern und ihren Organisationen sowie zu SUISA, welche die Urheberrechte der Komponisten und Textautoren verwaltet.

Im Verlauf der Zeit hat IFPI Schweiz mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Sie ist heute eine nationale Instanz, welche die Interessen der Produzenten in allen Belangen des Urheberrechts, der Leistungsschutzrechte, der Bekämpfung von Missbräuchen (insbesondere der Tonträgerpiraterie, des Bootleggings, der Markenfälschung, der unerlaubt ausgestatteten Nachproduktionen, usw.) vertritt, mit den gesetzgebenden Instanzen sowie mit Kreisen, die ähnliche Interessen verfolgen, zusammenarbeitet und als Konsultativorgan bei der nationalen Gesetzgebung in der einschlägigen Materie anerkannt ist.

IFPI Schweiz war in der Kommission zur Erarbeitung des revidierten Urheberrechtes massgeblich vertreten und ist Gründungsmitglied der SWISSPERFORM, der Schweizerischen Gesellschaft für Leistungsschutzrechte.


noch fragen?

fish-eh hat geschrieben:Mehr sage ich zu deinen Interpretationen nicht mehr, (jaja die Argumente) wenns du immer noch nicht glaubst lass es dir von einem Juristen schriftlich geben, ich bin keiner.
wieso laberst denn du solch einen unsinn wenn du juristisch keine ahnung hast? das was ich hier in diesem thread geschriebenen habe ist weder meine eigene interpretation noch irgendwelche dahergezogene meinung, sondern rein das was das urheberrecht sagt. nix anderes.

hier gilt wieder einmal: wer keine fundierte ahnung hat - klappe halten!

und tschüss
fish-eh
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fish-eh »

@fridolinski

Sorry, jetzt tust du mir nur noch leid...erklärs dir gern mal bei einem Bier oder so...

fish-eh
fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

nein danke. scheint ja alle liebe mühe umsonst zu sein dir irgend was erklären zu wollen, weil du gar nicht auf das eingehst was dir vorgelegt wird.
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