Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Hier kannst Du Erfahrungsberichte verfassen (MF übernimmt keine Haftung oder Verantwortung bei den Angaben)
Alex604
Gold Member
Gold Member
Beiträge: 218
Registriert: Mi 12. Dez 2012, 22:26

Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Alex604 »

Der Cannabiskonsum von Erwachsenen soll künftig mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken bestraft werden können. Das haben National- und Ständerat am 28. September 2012 beschlossen. Damit die Polizei eine solche Busse ausstellen kann, darf eine Täterin oder ein Täter nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen. Akzeptiert und bezahlt die Cannabiskonsumentin oder der Cannabiskonsument die Ordnungsbusse, gibt es weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren. Mit dieser Neuerung werden Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart. Ausserdem wird damit die Ahndung des Cannabiskonsums in der Schweiz vereinheitlicht. Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, gilt diese Gesetzesrevision nicht. Sie werden weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach der Jugendstrafprozessordnung beurteilt.
Quelle: Medienmitteilung des EDI vom 31. Mai 2013
ehem. dideldum.ch / biberfreund
Benutzeravatar
nexus
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1993
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 15:08
Wohnort: am See

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von nexus »

:-k kluge beschluss /wurm
letschti wieder sinds mitm hund verbi cho bim spiele am see go störe, zum glück nur en schäfer und kenn schnüffler, süsch wär er na aem koleg ad schueh :P denn rucksäck anegleit und bi jedem wos schmöckt drufgläge. bi mim schliessli au. ha mi chli usegredt, alk isch ja au heftig etc.. denn händs aug zuedruckt und eis uf zuefallsfund gmacht, dene richtig ahxeh dass ke luscht händ, und de gaht am abig sicher mit sim hund eis go rauche, hät mis gras klaut :evil:
Liebe Respekt Anarchie
Benutzeravatar
nexus
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1993
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 15:08
Wohnort: am See

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von nexus »

vorbaue und ines beschriebnigts couvert mache, briefgheimniss, solangs eus na blibt :-k
Liebe Respekt Anarchie
Pufflibäng

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Pufflibäng »

Für mich eidütig zwenig! Wiä gseht es us mit dä Erforschig vo psychoaktivi Substanze? Jede weiss, dass diä Substanze sehr hilfriich sind bi Behandlig vo Geisteskrankheite. Trotzdem bliibt meh wiiterhin so ignorant und versucht durch Drogerepression und Propaganda dä Substanze dä Gaar uszmache.
Eine Drogenpolitik, die demokratische Werte respektiert, würde darauf abzielen, die Menschen dazu zu erziehen, informierte und auf eigene Bedürfnissen und Idealen beruhende Entscheidungen zu treffen. Eine so simple Vorschrift nötig und traurigerweise überfällig. Ein Gesamtplan für den ernsthaften Versuch, die Drogenprobleme in den Vereinigten Staaten zu bewältigen, könnte eine ganze Reihe von Möglichkeiten untersuchen. Diese umfassen die folgenden Punkte.

1. Auf Tabak und Alkohol sollte eine Steuer von 200 Prozent erhoben werden. Alle Regierungssubventionen für die Tabakproduktion sollten gestrichen werden. Die Warnungen auf den Verpackungen sollten verstärkt werden. Zucker und Zuckerersatzstoffe sollten mit einer Steuer von 20 Prozent belegt werden, alle Beihilfen für die Zuckerproduktion sollten gestrichen werden. Auch Zuckerverpackungen sollten Warnhinweise tragen, und Zucker sollte in den Schullehrplänen über Ernährung zum Pflichtthema werden.
2. Alle Formen von Cannabis sollten legalisiert werden; auf Cannabisprodukte sollte eine Steuer von 200 Prozent erhoben werden. Informationen über den THC-Gehalt und die gegenwärtige Erkenntnisse über die Auswirkungen von Cannabis auf die Gesundheit sollten auf die Verpackung gedruckt werden.
3. Alle Kredite des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank an Länder, die harte Drogen produzieren, sollten zurückgezogen werden. Nur nach einer internationalen Überprüfung und der Bestätigung, dass ein Land mit diesem Verbot einverstanden ist, sollte die Kreditwürdigkeit wiederhergestellt werden.
4. Die Produktion und der Besitz von Waffen muss streng kontrolliert werden. Der unbeschränkte Zugang zu Schusswaffen in den USA haben Gewaltverbrechen und das Problem des Drogenmissbrauchs so sehr miteinander verflochten.
5. Es muss anerkannt werden, dass Natur legal ist, damit der Anbau und der Besitz aller Pflanzen legal bleiben.
6. Psychedelische Therapie sollte legalisiert werden; der Versicherungsschutz sollte auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden.
7. Währungs- und Bankgeschäfte müssen stärker kontrolliert werden. Die allgegenwärtige stilschweigende Zusammenarbeit zwischen Banken und Verbrecherkartellen ermöglicht Geldwäsche grossen Stils.
8. Es existiert unmittelbarer Bedarf nach massiver Unterstützung wissenschaftlicher Forschungen über alle Aspekte des Gebrauchs und des Missbrauchs von Substanzen und eine genau so massive Verpflichtung zu einer Unterrichtung der Öffentlichkeit.
9. Ein Jahr nach der Umsetzung der oben genannten Vorschläge sollten alle Drogen, die noch illegal sind, entkriminalisiert werden. Zwischenhändler gibt es dann nicht mehr, die Regierung kann Drogen zum Selbstkostenpreis plus einem Zuschlag von 200 Prozent verkaufen; diese Gelder können in einen speziellen Fonds fliessen, mit dem die gesellschaftlichen und medizinischen Kosten des Legalisierungsprogramms und die im Rahmen dieses Programms entstehenden Kosten für die Aufklärungsarbeit zum Thema Drogen bezahlt werden. Das Geld aus der Besteuerung von Tabak, Alkohol, Zucker und Cannabis kann ebenfalls in diesen Fonds fliessen.
10. Nach diesem Jahr sollte allen wegen Drogendelikten straffällig gewordenen Personen Straferlass gewährt werden, wenn die Vergehen weder Schusswaffengebrauch noch Überfälle umfassen.

Die lebendige Tatsache des Mysteriums des Seins ist da, und es ist unser unveräusserliches religiöses Recht, sich ihm auf unsere Weise zu nähern. Eine kultivierte Gesellschaft würde diesen Grundsatz in die Gesetzgebung aufnehmen.
Zuletzt geändert von Pufflibäng am Do 6. Jun 2013, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
The Dude

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von The Dude »

Danke Biber!
Häsch mer no ä Link-Quälle?

@Puffli

Schomal än wichtige erste Schritt... immerhin mal positivi Tendänz, im Gegesatz zu sus... z.b. https://dudeweblog.wordpress.com/wichti ... mment-1379

Und eigentli bini ja absolut gäge die Änderig xi, aber wenni jetzt folgendes vom EDI liese:
Damit die Polizei eine solche Busse ausstellen kann, darf eine Täterin oder ein Täter nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen.
Dänn isch das ä sehr suberi Lösig!

Damit isches faktisch legalisiert... wer lauft scho mit 12 oder 20 Gramm im Sack ume? Usser tumms (die schlaue mached äs Depot ^^) Strassedealerxoxx mit Giftwaar? Oder Bonze i Bänze? ;)
Benutzeravatar
nexus
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1993
Registriert: Mi 7. Nov 2007, 15:08
Wohnort: am See

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von nexus »

Scho soviel bruchsch nödmal ame 4tägige festival. Ussrt wennt go poschte gahsch, isch ja troche war gaht nöd kabut 8-[
Liebe Respekt Anarchie
Benutzeravatar
timmit
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 373
Registriert: So 19. Sep 2010, 08:05

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von timmit »

nexus hat geschrieben:Scho soviel bruchsch nödmal ame 4tägige festival.[

Najaa...... :-k :-"


Aber nei finds ufjedefall au en suuberi Sach, und wie gseit ebbe das bis 10Gramm gahd isch völlig OK, hettets au bi 20 chönne asetze, aber bi zfriide, besser as bis jetz..... =D>
Benutzeravatar
engineer
Silver Member
Silver Member
Beiträge: 108
Registriert: Mo 6. Mai 2013, 12:13

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von engineer »

Also gibt es auch in Kantonen wie dem Aargau unter 10g keine Nachricht mehr ans Strassenverkehrsamt?
Bisher war das Problem weniger die Busse, mehr dass man wegen ein paar Gramm beim Psychiater des Strassenverkehrsamtes antraben musste, auch wenn man zu Fuss unterwgs war, als man erwischt wurde.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis meist grösser als in der Theorie
Leuchtherz
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1966
Registriert: Mo 5. Jul 2010, 17:07
Wohnort: Haus WG am Berg

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Leuchtherz »

ist wieder mal witzig zu zu schauen wie solcher Augenwischerei positiv aus der Hand gefressen wird. Wohl bekomms...

@engineer und Puffli danke fürs mitdenken.
Verzweifle nicht an der Gewichtigkeit der Dinge,
neben Elefanten gibt's auch

SchMetteRlinge

(Harry Pegas)
Benutzeravatar
BuddhaNature
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1484
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 17:14
Wohnort: Luzern

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von BuddhaNature »

nexus hat geschrieben:vorbaue und ines beschriebnigts couvert mache, briefgheimniss, solangs eus na blibt :-k
zumindest in DE darf der richter dies öffnen.
bezahlt man doch dann am ende noch mehr vermutlich.

und es müsste kein briefcouvert sein. ein packet unterliegt dem ja auch. aber es müsste halt verschlossen sein, und bei wem ist das so?
GEH DEN WEG DES HERZENS

Alex604
Gold Member
Gold Member
Beiträge: 218
Registriert: Mi 12. Dez 2012, 22:26

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Alex604 »

Leuchtherz hat geschrieben:ist wieder mal witzig zu zu schauen wie solcher Augenwischerei positiv aus der Hand gefressen wird. Wohl bekomms...
Augenwischerei?

Es gibt einige Berufsgruppen, wo es praktisch einem Berufsverbot gleichkommt, sobald du sowas in deinem Strafregister hast. Es kifft sichs einiges gelassener, wenn du nicht mit jedem Gramm deine ganze berufliche Laufbahn aufs Spiel setzt.
ehem. dideldum.ch / biberfreund
Benutzeravatar
Master Yoda
Silver Member
Silver Member
Beiträge: 89
Registriert: Di 2. Okt 2012, 13:08

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Master Yoda »

engineer hat geschrieben:Also gibt es auch in Kantonen wie dem Aargau unter 10g keine Nachricht mehr ans Strassenverkehrsamt?
Bisher war das Problem weniger die Busse, mehr dass man wegen ein paar Gramm beim Psychiater des Strassenverkehrsamtes antraben musste, auch wenn man zu Fuss unterwgs war, als man erwischt wurde.
Sei versichert, dass das STVA weiterhin diese Meldungen erhält und entsprechend die Leute für den Test aufbietet. Das ist nicht zuletzt eine Cash Cow für a) das STVA und b) den Psychiater. Man rechne: 1'300 Stutz zahlen für im Idealfall 30 Minuten Gespräch mit einem Psychiater.
When you look at the dark side, careful you must be ... for the dark side looks back.

Size matters not,... Look at me. Judge me by size, do you?
Leuchtherz
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1966
Registriert: Mo 5. Jul 2010, 17:07
Wohnort: Haus WG am Berg

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Leuchtherz »

Jö niedlich Alex... dann wird die Freude gross sein wenn die Waage der Polizei 11g anzeigt und die bei Dir zu Hause 9,5g
Was die nicht alles Gutes und liebes für einem tun, jetzt wird ihnen schon Schutz vor den Repressalien der Arbeitgeber nachgedichtet. Das natürlich eine Gesellschaft komplett verblödet ist die eine Pflanze kriminalisiert wird "ausgeblendet". Aber igendwie muss man ja dankbar sein das sies nach wieviel, 20jahren, geschaft haben nur noch busen bis 10g zu verteilen.

Und übrigens Alex, wenn ein Arbeitgeber will das Du nicht kiffst kann er auch einen Drogentest verlangen.oder ganz einfach, er stellt Dich ohne nicht ein.

Aber kommt lasst uns doch nochmals über die schwerkriminellen Kiffer sprechen, die mit 15g im Sack und dessen Legitimation diesen ihr Arbeitsleben zu versauen. :n55

Meine Wenigkeit hält es für krimineller Geld dafür zu bekommen das man darüber diskutiert ob nun für 10g Cannabis 100 oder 200.- Buse bekommen soll. Aber für was man nicht alles Geld bekommt ha, toll.

Haben dies parlamentarischen Haschischspezialisten eigentlich auch definiert um was es sich bei den 10g handeln muss? Zählen Samen Blätter und Stiele auch dazu und wird Schwarzer genau gleich gewogen wie eine Blüte Wiesengras?



Zuletzt geändert von Leuchtherz am Di 4. Jun 2013, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
Verzweifle nicht an der Gewichtigkeit der Dinge,
neben Elefanten gibt's auch

SchMetteRlinge

(Harry Pegas)
Alex604
Gold Member
Gold Member
Beiträge: 218
Registriert: Mi 12. Dez 2012, 22:26

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Alex604 »

Auf so eine verbitterte Grundsatzdiskussion werde ich nicht wieder einsteigen. Ich freu mich lieber darübe, dass die gesellschaftliche Diskussion fruchtet und sich die Sache - wenn auch bescheiden - in die richtige Richtung entwickelt.
ehem. dideldum.ch / biberfreund
Leuchtherz
Platin Member
Platin Member
Beiträge: 1966
Registriert: Mo 5. Jul 2010, 17:07
Wohnort: Haus WG am Berg

Re: Ab 1. Oktober 2013: Ordnungsbusse für Cannabis

Beitrag von Leuchtherz »

Ich frag mich gerade wer von uns beiden mehr verbittert ist wenn man sich schon über einen Funken Hoffnung freuen kann :-k

Du nennst es "richtige Richtung" ich nenne es "falsche Hoffnung" den wie auch von anderen "erwähnt" die Gefahr ist jetzt noch grösser das sich die "ganz Beruhigten" wegen nur 100 Stützli Buse irgendwo hinsetzten und eins paffen und danach auch ohne Autofahrprüfung dastehen. So kann man seine Schäfchen am besten erziehen in dem man ihnen vorgaukelt mehr freiheit zu haben so das sie sich vermeintlich Sicherer fühlen und am ende fickt man sie mit etwas was für sie auch sehr wichtig ist im leben, recht auf Mobilität.
Verzweifle nicht an der Gewichtigkeit der Dinge,
neben Elefanten gibt's auch

SchMetteRlinge

(Harry Pegas)
Antworten