Post über Entwicklung von Psytrance

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The Dude

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von The Dude »

/aaahh *kopfrauch*

Man sollte das Ganze differenziert handlen meine Meinung nach. Daher plädiere ich FÜR das klauen. Wer die Musik, welche er geklaut hat gut findet und auch hört, sollte sich dann aber darüber schlau machen, woher diese Musik denn kommt. Herausfinden wer der Künstler ist, und wie es mit seiner Popularität (seinen Einnahmen) aussieht. Wenn man erkennt, dass dieser Künstler, welcher einem ja gefällt, nicht populär ist, wäre der einzige logische Schluss daraus, sich die CD zu kaufen. Wenn dieser Künstler jedoch ohnehin schon massenhaft Kohle macht, oder der Grossteil der Kohle einfach irgendwelchen Sesselfurzern von grossen Labels in den *** gedrückt wird, kann man auch ohne weiteres aufs kaufen verzichten. Ebenso wenn man die geklaute Musik einfach nur *** findet.

just my penny...

ps. tschuldigt die vielen *** ;o)
Prophecy
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Prophecy »

@ FA 2
ja bin ein menschenfreund....ich bezahle geld für ein produkt welches ich schätze....machen viele nicht :-D

den mit den büchern ist ein ziemlich gutes argument....aber wieviele wundervolle bücher gingen dabei verloren und werden nie mehr die gedankenwelt eines lesenden verzaubern?rechtefertigt die existenz von büchern dieser verlust?

ok es wird immer gute musik geben.....aber es wird immer weniger menschen geben die davon was mitbekommen......aber musik an sich kann nicht sterben ist mir auch klar ....aber musik als produkt für ein breites publikum schon.....und kleine detailhandel cd shops....und kleine label die basis sind für kleine künstler.....

@fish eh ....du musst dich auch nicht wundern dass du für deine aussagen nur dissrespekt erntest......und jap so einfach ist das.....klauen = schlecht oder was ist an dieser aussage kompliziert?
Fallen Angel 2

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Fallen Angel 2 »

@Prophy
gutes Argument bezüglich dem was verloren geht.
Dagegen halte ich allerdings, dass dank des (C) der Lizenz von Verlagshäusern und Musiklabels manches ebenso untergegangen und aus dem "Sein" verschwunden ist, wie wenn man es verbrannt hätte. Der Schutz dessen, was nicht mehr produziert wird, weil es alt und angeblich nicht mehr gewünscht ist, weil es also kein Geld mehr bringt, ist KEIN Schutz von (guter) Musik (und Büchern). Wo sind da die Menschen, die davon noch was mitbekommen? Wie komme ich heute an die alten Acid Trance Tracks die es schlichtwegs nicht mehr gibt, wenn nicht via Internet. Nun ja ich komme auch so nicht ran, weil ich zu doof dazu bin, aber wenn ich z.b. ein Producer wäre, und ich könnte einen Sample von 1991 irgendwo finden, und den verwandeln in etwas neues, wäre es dann so schlimm "Diebstahl" zu begehen? Wenn ich als Konsument im Musik Hug eine CD von Anno Dazumal für 5 Stutz kaufe, wie viel bekommt denn DANN noch der Künstler? Kommerzialisierung ist Kurzlebig und funktioniert nur so lange, wie man damit Geld machen kann. Danach wird die Musik (oder was auch immer) einfach fallen gelassen und verschwindet mit der Zeit irgendwo in den Archiven der Mächtigen. "Man könnte ja es irgendwann noch brauchen". Das ist - für mich - eine Perspektive die nichts mit Download in dem Sinn zu tun hat - aber es hat mit dem (C) zu tun. Nicht alles was Glänzt ist Gold. Bewusstwerden heisst sich von Dogmas und Regeln abzuwenden, und nicht damit aufzuhören, die Wahrheit zu suchen. Auch wenn das bedeutet die eigene Meinung des öfteren zu revidieren.
ChriSmoS
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von ChriSmoS »

>>Off<<
@ FA2...

dein schreibens drang scheint mir sehr gross zu sein - n'Buch hättest du schon nur mit den einträgen hier schreiben können :)
Da du so optimistisch von den Menschen denkst, tu ich das jetzt auch mal: hab nen vorschlag für dich, schreib doch für uns (swisspsy) reports über parties, CDs, oder über die Szene, jegwelche anderen anregungen kannst mir natürlich auch mitteilen. Natürlich unbezahlt - wies bei uns und den andern plattformen die ich kenne - üblich ist. Darf natürlich auch jeder andere von hier :) einfach ne PN an mich oder pi.
alles was du hast, hat auch dich

www.soundcloud.com/badbug
www.youtube.com/chrismos84
Prophecy
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Prophecy »

@ängeli :-D

triffst immer wieder die wunden punkte meiner achso schönen schwarz ist schwarz und weiss ist weiss theorie..... /bigs

also beim 5 mark angebot verdient der Künstler da CD Shops ihre CDs in bestimmten mengen bestellen und diese auch bezahlen....somit ist der einzige der da verlust macht der shop, der ja selber schuld ist da er zu viele stück bestellt hat.....

jetz der wunde punkt....also musik die es nicht mehr zu kaufen gibt runterzuladen ist streng gesehen ja kein diebstahl da niemand die dienstleistung erbringt dass du dir dieses Produkt kaufen kannst.....ich bin nicht gegen downloaden im allgemeinen....ich bin dagegen wenn man nichts bezahlen will....ich denke wenn du einer dieser schmuckstücke aus 1991 in einem laden entdecken würdest würdest du dafür auch bezahlen und nicht nach hause gehen, es im internet suchen und runterladen obwohl es ja gleich nebenan erhältlich ist.....(kleiner tip ZeroZero in Baden gleich neben dem Bahnhof.....was es dort nicht mehr gibt gibt es wirklich nirgends mehr....schau mal vorbei.....)

und da ich einen grosser befürworter der Sampling-Kunst bin triffst du auch dort einen wunden punkt.....schliesst sich aber an zur obigen aussage übers downloaden....wenn mans kaufen könnte, bin ich dagegen.....(und natürlich alles mit gesundem Menschenverstand wies du so schön gesagt hast.....man muss nicht die ganze welt absuchen nach dieser cd bevor man sie runterläd)
Kollegoli
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Kollegoli »

bezüglich vo de musig lebe (villicht offtopic, ha jetz nöd alles glese):

ich chönnt mir igendwie nöd vorstelle vo musig zlebe und sozäge 100% musiker zsii. wenn ich de ganz tag wür musig mache, wür us miner sicht nur no völlige scheiss usecho mit de ziit.

zum chönne gueti musig bzw. musig wo mir gfallt mache, muss ich das, wo ich im lebe erlebe, ide musig wiedergäh; de input vom lebe ide musig uselah... oder mich au eifach nur ide musig uslebe/ustobe. wenn ich jetz die meist ziit musig mache wür, müsstich sozäge uselah, ohni dass überhaupt gnueg input da gsi isch... ich hetti gar nüt zum mich drüber/devo ustobe.

ich säge, wer würklich musig mache will, macht musig au wenn er kei geld defür überchunnt und wird au ziit und mittel defür finde. die andere chönds vo mir us gern bliibe lah. dfrag vode verteilig und dass da sgeld e rolle spielt, isch e gueti frag... aber igendwie muss doch das au möglich sii. z.b. chönntmer igendwas mache wie facebook, wo alli musiker chönnd musig druf tue und sie sich so guet verteile chan... aso das gids ja eigentlich scho und ich denk es isch e frag vode ziit bis so musig voll iisy mässig ohni iifluss vo geld über de globus düst und die wo gueti musig finde wänd, werded sie au früener oder spöter finde.


bezüglich geld verdiene mit musig glaubich, dass ich viel meh gueti musig ghöre wür, wenn sich gar kei geld mit musig mache lah wür. sbedürfnis nach musig hettet dmensche nach wie vor und so würmer halt im radio und susch überall musig ghöre, wo zumindest schomal nöd us finanzielle aspekt gmacht worde isch bzw. söttigi mitgspielt händ.

/yo
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Thujon
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Thujon »

Kollegoli hat geschrieben:bezüglich vo de musig lebe (villicht offtopic, ha jetz nöd alles glese):

ich chönnt mir igendwie nöd vorstelle vo musig zlebe und sozäge 100% musiker zsii. wenn ich de ganz tag wür musig mache, wür us miner sicht nur no völlige scheiss usecho mit de ziit.

zum chönne gueti musig bzw. musig wo mir gfallt mache, muss ich das, wo ich im lebe erlebe, ide musig wiedergäh; de input vom lebe ide musig uselah... oder mich au eifach nur ide musig uslebe/ustobe. wenn ich jetz die meist ziit musig mache wür, müsstich sozäge uselah, ohni dass überhaupt gnueg input da gsi isch... ich hetti gar nüt zum mich drüber/devo ustobe.

ich säge, wer würklich musig mache will, macht musig au wenn er kei geld defür überchunnt und wird au ziit und mittel defür finde. die andere chönds vo mir us gern bliibe lah. dfrag vode verteilig und dass da sgeld e rolle spielt, isch e gueti frag... aber igendwie muss doch das au möglich sii. z.b. chönntmer igendwas mache wie facebook, wo alli musiker chönnd musig druf tue und sie sich so guet verteile chan... aso das gids ja eigentlich scho und ich denk es isch e frag vode ziit bis so musig voll iisy mässig ohni iifluss vo geld über de globus düst und die wo gueti musig finde wänd, werded sie au früener oder spöter finde.


bezüglich geld verdiene mit musig glaubich, dass ich viel meh gueti musig ghöre wür, wenn sich gar kei geld mit musig mache lah wür. sbedürfnis nach musig hettet dmensche nach wie vor und so würmer halt im radio und susch überall musig ghöre, wo zumindest schomal nöd us finanzielle aspekt gmacht worde isch bzw. söttigi mitgspielt händ.

/yo

Also ich han täglich neue input für idee...die würded mer glaub au nid usgoh wenn 24/7 würdmusig mache ...

Ich würd bestimmt au Musig mach wenn i kei geld dafür würd bercho ... Musig isch mis Lebe egal in welere hinsicht wenni 80 bin produzier ich viellicht Jodelbeats ... aber ufhöre werd i glaub nie ...

ich meine zum Biespiel Musiker wie Coldplay werded au täglich im Studio sitze und süsch halt am toure ... und trotzdem chunnt ned nur scheisse use .... das isch völligi iistelligs sach ...

wenn ich halt mol zwenig input für goa han...de machi Triphop ...und wenni zwenig idee für triphop han machi süsch Musig ...
Also min Fernseh lauft selte ... sitze viel lieber im Studio und schaffe kreativ...

Aber ebe es git halt die und die "Musiker" ...

Greetz
Simon


P.S.: Bin halt ned so de Gfühlsmusiker ... mache was mer Spass macht ... und schlussendlich ischmer gliich wies für jemand anderst tönt...solangs mir gfallt ;)
fürmich isch halt QUALITäT vo de Musig au seeeehr wichtig ... und ob jetzt jemand 40000 Fr. ins Studio investiert het weil ers lieber chli professionell het oder eine uf Laptopböxli oder chopfhörer schafft macht bi mir als zuehörer halt scho en riese unterschied ...

P.S. 2 :also wenn ich meine Musik gratis geben würde ....dann hätte ich auch gerne nen Freipass für den Coop & Migros ...
Eigentlich sollte man alles einfach nehmen dürfen !! Konsumanarchie ...
http://www.facebook.com/khainzmusic
http://www.myspace.com/khainzmusic
http://www.myspace.com/freakulizer


18 Aug. Daydance (Simon Slice Live) , Luzern, Switzerland
18 Aug. Synthesis of Sound Round II Raum Zürich ,Switzerland
24 Aug. Danghai Club Danghai Club, Curitiba, Brazil
25 Aug. Field Club Field Club, Santa Catarina, Brazil
26 Aug, Electrance Electrance, Sao Paulo, Brazil
31 Aug. Limited Hangout 2 Rote Fabrik, Zürich, Switzerland
Fallen Angel 2

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Fallen Angel 2 »

P.S. 2 :also wenn ich meine Musik gratis geben würde ....dann hätte ich auch gerne nen Freipass für den Coop & Migros ...
Eigentlich sollte man alles einfach nehmen dürfen !! Konsumanarchie ...
Hmm, interessanter Gedanke :-k jo, könnte gehen :)

Ich bin dafür, dass ähnlich wie in Amerika, wo sportlich talentierte Leute ein Stipendium erhalten,
anderweitig talentierte (Musik, Literatur, Malen, Bildhauer, Goldschmiede, usw.) Menschen ein Stipendium erhalten, das sie nicht zurückzahlen müssen, und das es ihnen ermöglicht eine beliebige Bildungseinrichtung ohne Aufnahmeprüfung zu besuchen, und innert 3-5 Jahren abzuschliessen. Oder das Geld dazu verwenden ein Buch zu schreiben, ein Album auf den Markt zu bringen, etc.

Kostenpunkt: Sicher weniger als die AHV...
The Dude

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von The Dude »

Thujon hat geschrieben:Eigentlich sollte man alles einfach nehmen dürfen !! Konsumanarchie ...
Freies Schenken :) ---> http://www.mysticalforum.ch/viewtopic.php?f=25&t=10831
Drachenherz

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Drachenherz »

Weiss nicht, ob das schon gepostet wurde...

Aber hier mal der Gesetzestext des Schweizerischen Urheberrechtes, von http://www.admin.ch:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a19.html
www.admin.ch hat geschrieben: Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:

a.
jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
b.
jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
c.
das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.

2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.1

3 Ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a sind nicht zulässig:

a.
die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare;
b.
die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;
c.
die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik;
d.
die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton—, Tonbild- oder Datenträger.

3bis Vervielfältigungen, die beim Abrufen von erlaubterweise zugänglich gemachten Werken hergestellt werden, sind von den in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen des Eigengebrauchs sowie von den Vergütungsansprüchen nach Artikel 20 ausgenommen.

4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.
So.

Jetzt gilt's das noch zu interpretieren.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Verwendung zum Eigengebrauch im privaten Rahmen von aus dem Netz geladener Musik/Filme etc. (mit Ausnahme: Software) erlaubt.

Das Anbieten von Daten ist allerdings verboten, aber gemäss Abs. 3bis mit einer Ausnahme: Wenn das Anbieten beim gleichzeitigen Erhältlichmachen (Gleichzeitiger Upload beim Downloaden) erfolgt, dann kommt man noch straffrei, also ohne Vergütungsansprüche, davon...

Das ist nun die rechtliche Lage in der Schweiz. Wie es moralisch aussieht, ist natürlich eine andere Frage:

Download von Musik, Filmen etc. (Ausnahme: Software) ist aus RECHTLICHER Sicht erlaubt.

Nochmals, insbesondere für diese Diskussion: Download von Musik aus dem Netz ist gemäss geltendem Schweizer Bundesrecht nicht illegal

Nun, wie's mit dem Gewissen und moralischen Aspekten aussieht, da möchte ich nichts dazu sagen, ist ja schon rege diskutiert worden darüber.

MfG
Der Drach vom Fach
fridolinski
Beiträge: 25
Registriert: Do 6. Sep 2007, 13:13

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

danke drachenherz für deine ausführungen. deine interpretationen des eigengebrauchs sind aber nicht wirklich durchdacht. du hast den inhalt des textes nicht richtig verstanden. auch würde es vielleicht von nutzen sein wenn du auch die restlichen paragraphen des urheberrechts mal durchliest.

ein veröffentlichtes werk gilt erst als veröffentlicht wenn der urheber es auch so (nach seinen konditionen) will! das heisst im normalfall: wenn er es zum kauf anbietet. ausser der urheber will für seine veröffentlichung keine entschädigung, er es also ausdrücklich kostenlos anbietet. niemand sonst hat ohne die einwilligung des urhebers das recht ein werk eines urhebers wie auch immer anzubieten und zu verwerten.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a10.html

im klartext: sobald du ein werk erstehst, kommst du in die position des eigengebrauchs und somit bist du ermächtigt es unter artikel 19 zu verwenden. das werk gilt als erstanden wenn du es zu den vom urheber erklärten ansprüchen erstehst, also im normalfall gegen eine entschädigung gekauft hast!

wenn also im internet ein werk (kostenlos) geladen wird ohne das der urheber das auch so will, wird gegen das gesetz gehandelt...
somit ist auch jedes anbieten eines werkes ohne einwilligung des urhebers strafbar.

wenn du aber ein werk (legal und zu den konditionen des urhebers) erstanden hast darfst du das werk (wie im artikel 19 erläutert) verwenden. that's all!

so sieht das gesetz aus und somit sind deine interpretationen ziemlicher humbug! alles klar?
Drachenherz

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Drachenherz »

Und was hältst Du von dem? Auch absoluter Humbug? (deckt sich praktisch mit "meinen" Interpretationen, ausgenommen denjenigen des Uploads beim Download)

http://www.copyright.ch/?sub_id=72&leng=0
www.copyright.ch hat geschrieben:Fallbeispiele aus der Praxis

Erlaubt ist regelmässig das Herunterladen („Downloaden“) von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch, und zwar nach überwiegender Meinung in der Schweiz auch dann, wenn das Angebot („Upload“) unerlaubterweise erfolgt ist. Ein solches Herunterladen von Musik- oder anderen Dateien (z.B. Filme) ist für den privaten Nutzer grundsätzlich vergütungsfrei bzw. unterliegt den Bedingungen des Anbieters. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen eine Vergütung auf den Leerträgern (z. B. CD-Rohlinge, iPods), die allerdings nicht vom privaten Konsumenten, sondern vom Hersteller oder Importeur der Leerträger geschuldet wird. Dieser wird sie regelmässig auf den Erwerber des Leerträgers abwälzen, so dass der private Nutzer im Endeffekt seinen Gebrauch dennoch bezahlt.

Erlaubt ist grundsätzlich der Versand von rechtmässig kopierten Musikdateien oder Gesangstexten und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien, sofern man mit der Person, welcher man die Datei schickt, eng verbunden, d. h. befreundet oder verwandt ist (Privatgebrauch). Die Beziehung zu diesen Personen darf nicht gerade und nur deswegen bestehen, weil man mit ihr zum Zwecke des Dateienversands (bzw. „Austauschs“) in Kontakt gekommen ist, ansonsten jede bewusste Kontaktnahme mit „Internet-Piraten“ eine persönliche Verbundenheit im Rechtssinne darstellen würde, dank welcher man schrankenlos kopieren dürfte.

Erlaubt ist in der Regel das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten, Bilddateien usw. auf einen (z. B. mit einem Passwort) geschützten Internet-Bereich, welcher nur Personen zugänglich ist, mit denen derjenige, der die Dateien aufgeschaltet hat, persönlich eng verbunden ist (Privatgebrauch).

Erlaubt ist in jedem Fall sowohl das Auf- wie das Herunterladen beispielsweise von Musik- und Textdateien, sofern die Rechteinhaber einer solchen Nutzung zugestimmt haben. Als Rechteinhaber zu nennen sind die Urheber (Komponisten, Textdichter), die Interpreten, die Ton- bzw. Tonbildträgerhersteller und, sofern eine Sendung übernommen wird, nach mehrheitlicher Auffassung auch die Sendeunternehmen. Rechteinhaber können aber auch jene sein, welche die Rechte von den oben genannten ursprünglich Berechtigten, insbesondere vertraglich, erworben haben. Machen die genannten Rechtsinhaber die Nutzung ausserhalb des privaten Kreises von Bedingungen abhängig, so sind diese einzuhalten. Werden über das Internet ganze Musiktitel oder ganze Tonträger zum individuellen Abruf angeboten („Music on demand“) bedarf der Anbieter hierfür einer Lizenz.

Erlaubt ist das Brennen von CDs/DVDs für den eigenen, rein persönlichen Gebrauch, ebenso das Brennen von CDs/DVDs usw., um diese nahen Angehörigen (Verwandte, Freunde) zu schenken.


Nicht erlaubt ist das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich (Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom 31. Januar 2003, sic! 2003, 960 ff.; vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 1999, sic! 1999, 635). Entsprechendes gilt auch für andere Daten, wie Text- oder Bilddateien. Unerheblich ist dabei, ob hinter diesem illegalen Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht.

Nicht erlaubt ist ohne Lizenz des Rechteinhabers das Vervielfältigen durch Aufnahme in eine ausserhalb des privaten Kreises frei zugängliche Datenbank (Strafentscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 27. Mai 2003, angezeigt und besprochen von Elvira Huber, sic! 2004, 170 f.).

Nicht erlaubt ist, sofern man dafür nicht vom Rechteinhaber lizenziert ist, das Brennen von CDs/DVDs für deren Vertrieb sowie das Brennen von CDs/DVDs, welche ausserhalb des Kreises von nahen Angehörigen verschenkt oder sonstwie weitergegeben werden sollen. Nicht erlaubt ist nach mehrheitlicher Auffassung auch das „Weitergeben“ von CDs oder DVDs an „Kollegen“ (also nicht Freunde) in Schulklassen bzw. Schulen gegen Entgelt des Rohlingpreises (z.B. CHF 1.00).
Sodeli, und hiermit ist diese Diskussion für mich beendet.
fridolinski
Beiträge: 25
Registriert: Do 6. Sep 2007, 13:13

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

na klar, du machst es dir ziemlich einfach... vielleicht liest du nochmals durch was du selber gepostet hast?

hab keine lust alles durchzuackern aber ich picke dir einige relevanten stellen heraus:
unterliegt den Bedingungen des Anbieters
wenn also der anbieter (sharing) sowieso unerlaubt handelt erübrigt sich ein weiteres diskuttieren...
Erlaubt ist in jedem Fall sowohl das Auf- wie das Herunterladen beispielsweise von Musik- und Textdateien, sofern die Rechteinhaber einer solchen Nutzung zugestimmt haben. Als Rechteinhaber zu nennen sind die Urheber (Komponisten, Textdichter)...
also wieder ausdrücklich von den konditionen des urhebers abhängig...

reicht das? oder immer noch nicht klar?
Fallen Angel 2

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von Fallen Angel 2 »

Danke Drachenherz für Deine klaren und verständlichen Posts O:)

Fridolinski, Deine Posts sind etwa so klar wie ein Sumpfgebiet, wenn Du willst dass die Leute verstehen was Du meinst, musst Du schon etwas weniger schwammig daherreden.

Ansonsten, lass es doch einfach.
fridolinski
Beiträge: 25
Registriert: Do 6. Sep 2007, 13:13

Re: Post über Entwicklung von Psytrance

Beitrag von fridolinski »

schon gut, ich schweige. ist hald schwierig etwas an einem ort zu erklären an dem alle eine spezielle brille ufhaben die es ermöglicht alles auszublenden was einem nicht behagt... wenn ihr nur mal eure selbst geposteten texte (urheberrecht und fallbeispiele) aufmerksam durchlesen könntet. die sagen nämlich rein gar nichts anderes als ich geschrieben habe... :wink:
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