Post über Entwicklung von Psytrance
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Conclusion
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance
der MACHER hat das Recht zu entscheiden ob seine Arbeit nun gratis zur Verfügung steht oder nicht.
wenn euch das nicht passt, dann macht doch selber was und verschenkt eure arbeit.
ich glaube nicht das dies so schwer sein soll zu begreiffen. Es ist eine frage des willens zum begreiffen.
wenn euch das nicht passt, dann macht doch selber was und verschenkt eure arbeit.
ich glaube nicht das dies so schwer sein soll zu begreiffen. Es ist eine frage des willens zum begreiffen.
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Conclusion
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance
dann würde im heutigen system niemand mehr was machen.The Dude hat geschrieben:Freies SchenkenThujon hat geschrieben:Eigentlich sollte man alles einfach nehmen dürfen !! Konsumanarchie ...---> http://www.mysticalforum.ch/viewtopic.php?f=25&t=10831
ich würde übrigens auch nicht arbeiten gehen ohne gegenleistung.
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Fallen Angel 2
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
sie sind einfach etwas netter formuliert...fridolinski hat geschrieben:schon gut, ich schweige. ist hald schwierig etwas an einem ort zu erklären an dem alle eine spezielle brille ufhaben die es ermöglicht alles auszublenden was einem nicht behagt... wenn ihr nur mal eure selbst geposteten texte (urheberrecht und fallbeispiele) aufmerksam durchlesen könntet. die sagen nämlich rein gar nichts anderes als ich geschrieben habe...
Übrigens was haltet ihr von dem Beispiel, dass viele Computerspiele-Hersteller ihren Produkten einen Kopierschutz draufpatschen der es Menschen, die keine Ahnung von Computern haben nicht möglich macht, ihre Legal erworbenen Produkte zu nutzen, weil die Orginial-CD nicht erkannt wird, und die anschliessend gezwungen sind, sich einen CD-Crack auf illegalem Weg zu holen (und dazu natürlich erst mal lernen müssen, wie man das macht), um ihre legal gekauften Produkte benutzen zu können?
Die Copyprotection im Bereich Computerspiele ist ein schönes Beispiel dafür, dass jene bestraft werden, die legal agieren, während jene die Illegal agieren sozusagen überhaupt kein Problem haben, denn jeder Kopierschutz wird eh innert einem Tag gecrackt.
Bis die Spielefirmen endlich mal gemerkt haben, dass ihre Kopierschutzbemühungen nur ihren Kunden schaden, wird es vermutlich noch eine Weile gehen. Der Beste Kopierschutz in meinen Augen ist der: eine grosse, ausführliche Anleitung, worin auch einige "Tips" stehen, bezüglich Interface, die ansonsten nicht zu finden sind. Oder sogar eine Abfrage der Manuals ("geben Sie das Wort xy auf Seite xy an), was bei einer Anleitung die nur 16 Seiten hat, natürlich wenig Sinn macht. Bei einer richtigen Anleitung mit 100 oder 200 Seiten macht das Sinn, denn wer erst für 20 Franken eine Anleitung kopieren muss, überlegt es sich vielleicht nochmal, ob er das Ding nicht vielleicht doch besser kauft...
Was ich damit sagen will: das Unerlaubte Kopieren von Image Files und illegale CD-Cracks hat auch für jene Leute einen hohen Nutzen, die ein Spiel LEGAL gekauft haben, weil die Spielefirmen einfach nicht tscheggen, dass ein Kopierschutz kein Schutz ihrer Ware sondern eine Behinderung für ihre Kunden darstellt. Und solange die das nicht kapieren, ist es erfreulich für die Kunden, die etwas gekauft haben, wenn sie das dann auch nutzen können - wenn auch auf illegalem Weg. Gezahlt haben sie ja.
Zuletzt geändert von Fallen Angel 2 am Mo 10. Nov 2008, 14:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Drachenherz
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Ah, meld ich mich halt nochmal...
Hier ein Artikel aus der NZZ, zum Thema "neues Urheberrecht".
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/a ... 61418.html
Darin wird erwähnt, dass das Herunterladen von Musik zum Privatgebrauch für den Privatanwender LEGAL ist und bleibt, und zwar unabhängig davon, ob der Hersteller, Musiker, Plattenfirma whatever deren gratis-verteilung zustimmt:
Hier ein Abschnitt aus dem verlinkten Artikel:
Ist das so schwer zu verstehen? Oder haben die Schreiberlinge von der NZZ da etwas grundlegend missverstanden?
Wie gesagt... Die moralische Komponente sieht da gänzlich anders aus... Aber mir geht es hier um die gesetzliche Grundlage, nicht um die moralische Ansicht dieser Thematik.
Findet euch damit ab. Unter dem aktuellen Urheberrecht ist der "blosse" Downloader kein Gesetzesbrecher, macht nichts illegales.
Netterweise werden deshalb aber dann Gebühren auf Rohlinge, Harddisks, Memorysticks, MP3-Spieler etc. erhoben. Präventiv, auch wenn man die Datenträger mit eigenem Material füllt...
So, und jetzt halt ich mich aber wirklich raus...
Hier ein Artikel aus der NZZ, zum Thema "neues Urheberrecht".
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/a ... 61418.html
Darin wird erwähnt, dass das Herunterladen von Musik zum Privatgebrauch für den Privatanwender LEGAL ist und bleibt, und zwar unabhängig davon, ob der Hersteller, Musiker, Plattenfirma whatever deren gratis-verteilung zustimmt:
Hier ein Abschnitt aus dem verlinkten Artikel:
Punkt. Egal ob der Anbieter seine Einwilligung gegeben hat, copyrightet Musik etc. herunterzuladen oder nicht, egal ob die Musik legal oder illegal angeboten wird: Derjenige, welcher die angebotene Musik herunterlädt, macht sich in der Schweiz nicht strafbar.http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktuell/urheberrecht_fuer_das_internetzeitalter_1.561418.html hat geschrieben:Damit bleibt beispielsweise der Download von Musik aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig. Für Konsumenten wäre es schwierig bis unmöglich, zwischen legalen und illegalen Quellen zu unterscheiden, hiess es.
Wer will, kann also Musik oder Filme für persönliche Zwecke aus dem Internet herunterladen und im Familien- und Freundeskreis verwenden. Auch im Unterricht oder für die verwaltungs- und betriebsinterne Information und Dokumentation kann das Umgehungsverbot nicht geltend gemacht werden
Ist das so schwer zu verstehen? Oder haben die Schreiberlinge von der NZZ da etwas grundlegend missverstanden?
Wie gesagt... Die moralische Komponente sieht da gänzlich anders aus... Aber mir geht es hier um die gesetzliche Grundlage, nicht um die moralische Ansicht dieser Thematik.
Findet euch damit ab. Unter dem aktuellen Urheberrecht ist der "blosse" Downloader kein Gesetzesbrecher, macht nichts illegales.
Netterweise werden deshalb aber dann Gebühren auf Rohlinge, Harddisks, Memorysticks, MP3-Spieler etc. erhoben. Präventiv, auch wenn man die Datenträger mit eigenem Material füllt...
So, und jetzt halt ich mich aber wirklich raus...
Zuletzt geändert von Drachenherz am Mo 10. Nov 2008, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Fallen Angel 2
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Was selbstredend eine gottverdammte Sauerei ist. Um's mal nett zu formulieren.Netterweise werden deshalb aber dann Gebühren auf Rohlinge, Harddisks, Memorysticks, MP3-Spieler etc. erhoben. Präventiv, auch wenn man die Datenträger mit eigenem Material füllt...
Aber bis die Gesellschaft geschnallt hat, das Kollektivstrafen nur zu einem mürrischen Kollektiv führen...
naja..
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Kommt darauf an wo das Geld hineght.
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Fallen Angel 2
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Sicher nur an kleine Labels und Künstler, die nicht so bekannt sind... 
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Capablanca
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
@Frindolinski
Niemand will das Urheberrecht anprangern.
Es geht um die Frage, ob das Downloaden von Musik in der Schweiz legal oder illegal ist.
Und das (= der Akt des Downloaden von Musik) hat zunächst nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
Derjenige, der sich in der Schweiz um das Urheberrecht zu kümmern hat, ist der Anbieter. Seine Verantwortung ist nicht in jedem Land gleich der Verantwortung des Downloaders.
Soweit ich weiß, gilt in der Schweiz:
Das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik ohne die Erlaubnis des Urhebers ist illegal, das Downloaden jedoch nicht.
In Deutschland wäre meines Wissens nach beides illegal.
Das die eine Seite.
Für die andere Seite, die Moralische, braucht es gar kein Urheberrecht, wenn sie denn funktionieren würde.
Es gibt manche Leute, die kaufen sich deshalb CDs, weil sie das Urheberrecht nicht verletzten wollen, und andere,
die beispielsweise kleinere Labels aus rein moralischen Gründen unterstützen wollen und sich die Musik auch dann kaufen würden, wenn sie frei wäre.
Die einen sagen, sie sind so toll, weil sie sich immer an das Gesetz halten, die anderen sagen einfach nichts und kaufen, weil sie es für richtig halten.
Niemand will das Urheberrecht anprangern.
Es geht um die Frage, ob das Downloaden von Musik in der Schweiz legal oder illegal ist.
Und das (= der Akt des Downloaden von Musik) hat zunächst nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
Derjenige, der sich in der Schweiz um das Urheberrecht zu kümmern hat, ist der Anbieter. Seine Verantwortung ist nicht in jedem Land gleich der Verantwortung des Downloaders.
Soweit ich weiß, gilt in der Schweiz:
Das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik ohne die Erlaubnis des Urhebers ist illegal, das Downloaden jedoch nicht.
In Deutschland wäre meines Wissens nach beides illegal.
Das die eine Seite.
Für die andere Seite, die Moralische, braucht es gar kein Urheberrecht, wenn sie denn funktionieren würde.
Es gibt manche Leute, die kaufen sich deshalb CDs, weil sie das Urheberrecht nicht verletzten wollen, und andere,
die beispielsweise kleinere Labels aus rein moralischen Gründen unterstützen wollen und sich die Musik auch dann kaufen würden, wenn sie frei wäre.
Die einen sagen, sie sind so toll, weil sie sich immer an das Gesetz halten, die anderen sagen einfach nichts und kaufen, weil sie es für richtig halten.
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Drachenherz
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Capablanca, bitte halte Dich aus dieser Diskussion raus. Du bist zu vernünftig, logisch denkend und überlegt in Deinen Worten. Das mag ich nicht.
Wer in diesem Beitrag Ironie findet, der hat ein Internet gewonnen...

Wer in diesem Beitrag Ironie findet, der hat ein Internet gewonnen...
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Fallen Angel 2
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
*lach*
Drachi Du alter Spämmer *rotfl*
Jo Capa ist einfach wieder mal der Hammer, klar - fundiert und logisch.
Erleuchtung ist eben doch eine gute Sache
Aber hat natürlich nichts mit dem Thema zu tun, also lassen wir das.
Jo Capa ist einfach wieder mal der Hammer, klar - fundiert und logisch.
Erleuchtung ist eben doch eine gute Sache
Es hat zwar nichts mit Musik zu tun, aber hier ist zumindest bei Compigames wirklich ein Problem vorhanden, weil eben auch jene, die etwas kaufen, weil sie das für das richtige halten, bestraft werden, und ungesetzlich werden MÜSSEN, damit ihr Spiel läuft. Das ist eine besonders bescheuerte Ebene des Copyrights.Capa hat geschrieben:Es gibt manche Leute, die kaufen sich deshalb CDs, weil sie das Urheberrecht nicht verletzten wollen, und andere,
die beispielsweise kleinere Labels aus rein moralischen Gründen unterstützen wollen und sich die Musik auch dann kaufen würden, wenn sie frei wäre.
Die einen sagen, sie sind so toll, weil sie sich immer an das Gesetz halten, die anderen sagen einfach nichts und kaufen, weil sie es für richtig halten.
Aber hat natürlich nichts mit dem Thema zu tun, also lassen wir das.
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fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance
klar hat downloaden von urheberrechtlich geschützten werken was mit urheberrecht zu tun. mit was denn sonst?
mehr hab ich dazu nicht zu sagen.
tschüss
mehr hab ich dazu nicht zu sagen.
tschüss
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Fallen Angel 2
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Glaubst Du wirklich, dass aufgrund von Gesetzen irgendjemand etwas nicht runterlädt?
Wohl kaum.
Wenn jemand etwas nicht runterlädt, dann deshalb, weil er es nicht richtig findet, nicht für etwas zu bezahlen (das ihm gefällt).
(oder er tut es doch, weil er aufgrund eines Kopierschutzes auf seinem legal erworbenen Produkt, keine andere Wahl hat)
Oder würdest Du für Kunst nichts bezahlen, wenn es kein Urheberrecht gäbe?
Wohl kaum.
Wenn jemand etwas nicht runterlädt, dann deshalb, weil er es nicht richtig findet, nicht für etwas zu bezahlen (das ihm gefällt).
(oder er tut es doch, weil er aufgrund eines Kopierschutzes auf seinem legal erworbenen Produkt, keine andere Wahl hat)
Oder würdest Du für Kunst nichts bezahlen, wenn es kein Urheberrecht gäbe?
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The Dude
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
...Conclusion hat geschrieben:dann würde im heutigen system niemand mehr was machen.The Dude hat geschrieben:Freies SchenkenThujon hat geschrieben:Eigentlich sollte man alles einfach nehmen dürfen !! Konsumanarchie ...---> http://www.mysticalforum.ch/viewtopic.php?f=25&t=10831

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Capablanca
Re: Post über Entwicklung von Psytrance
Jup, genauso viel wie das Kaufen von urheberrechtlich geschützten Werken was damit zu tun hat und stets damit zu tun haben wirdfridolinski hat geschrieben:klar hat downloaden von urheberrechtlich geschützten werken was mit urheberrecht zu tun.
Ich denke man muss zwischen einer Tat (Kaufen, Anhören, Runterladen) und einem Recht (eine Formulierung) unterscheiden.
Das Runterladen von urheberrechtlich geschützten Werken muss nicht illegal sein.
Deswegen gibt es auch keine zwingende Beziehung zwischen dem Akt des Downlaods und dem Verletzen von Urheberrechten. Neben dem Download sind noch weitere Bedingungen nötig, damit Urheberrechte verletzt werden:
z.B. dem Fehlen einer Erlaubnis des Urhebers.
Die Angelegenheit dreht sich doch darum, wer sich darum kümmern soll, dass das Urheberrecht nicht verletzt wird?
Und hier haben verschiedene Länder verschiedene Ansichten.
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fridolinski
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Re: Post über Entwicklung von Psytrance
will eigentlich nix mehr dazu sagen, kann es aber trotzdem nicht sein lassen, da mich solche aussagen immer wieder stutzig machen.
im gegenzug darf der urheber aber nicht auf sein recht pochen weil er sich ein gesetz wünscht das ihn und seine arbeit schützt? (ohne gesetze wird der urheber nie zu seinem recht kommen). wer sind nun die leidtragenden? die die sich über das gesetz hinwegsetzen und sich am urheber bereichern oder die die an ihrem recht beschnitten werden? die frage beantwortet sich von selbst.
nochmal zur errinerung, einige im zusamenhang relevante menschenrechte:
noch mehr lektüre:
wieso wird hier immer nur von gesetzen gesprochen? werdet ihr von diesen gesetzen so grausam beschnitten das ihr euch nonstop über das recht von urhebern hinwegsetzen wollt, ja sogar unverschämterweise darüber lustig macht?Fallen Angel 2 hat geschrieben:Glaubst Du wirklich, dass aufgrund von Gesetzen irgendjemand etwas nicht runterlädt?
im gegenzug darf der urheber aber nicht auf sein recht pochen weil er sich ein gesetz wünscht das ihn und seine arbeit schützt? (ohne gesetze wird der urheber nie zu seinem recht kommen). wer sind nun die leidtragenden? die die sich über das gesetz hinwegsetzen und sich am urheber bereichern oder die die an ihrem recht beschnitten werden? die frage beantwortet sich von selbst.
nochmal zur errinerung, einige im zusamenhang relevante menschenrechte:
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 17
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 27
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
für kunst die ich in meinen besitz aufnehmen will bezahle ich immer das was der urheber verlangt. egal ob major, minor, somebody oder nobody. somit hab ich dem urheber was gutes getan und sein recht annerkannt. darauf bin ich stolz. punkt.Fallen Angel 2 hat geschrieben:würdest Du für Kunst nichts bezahlen, wenn es kein Urheberrecht gäbe?
noch mehr lektüre:
so, und jetzt halt ich meine klappe.Das Original und der Urheber
Was ein Original wert ist.
Was ein Original ist, würden wir schlagartig fühlen und verstehen, wenn wir der Kopie unserer eigenen Person begegnen. Auch im Bereich der Medien und der Kunst sprechen wir vom Original immer mit Blick auf sein Gegenstück: die Kopie. Im Unterschied zur Kopie ist das Original das nicht reproduzierte Exemplar, das Unikat, das Master. Die Kopie kennen wir auch in der Form der Fälschung. Dann ist das Original für uns das Ursprüngliche, das Unveränderte, die Urfassung.
Genau darauf verweist auch die Wortbedeutung: Original geht zurück auf das Lateinische origo und steht dort für Ursprung. Im Ursprung war ein Wort, ein Text, ein Ton, ein Bild oder ein Bauwerk. All diese Urstücke haben einen Schöpfer, den das moderne Recht als Urheber bezeichnet. Wenn wir mit juristischem Blick auf den Urheber schauen, dann wird aus dem Original zugleich das Werk.
Wir denken beim Werk zumeist an Kunst- und Meisterwerke, an Ergebnisse, die wir mit einem schöpferischen Akt in Verbindung sehen. Werk kommt aus dem Altdeutschen (werc) und hat eine Verwandtschaft zum griechischen ergon, das dort für Arbeit steht. Beim modernen Urheberrecht geht es letztlich auch um Arbeit und um schöpferische Tätigkeit. Aber nicht jede Arbeit mündet in eine Schöpfung oder in ein Werk im Sinne unseres heutigen Urheberrechts. Und nicht zu allen Zeiten galten der Urheber und sein Werk überhaupt als schützenswert.
Die Erfindung des Urhebers
Die Höhlenmalerei brauchte keinen Werkbegriff. Das Bild an der Felswand war Unikat - und blieb es. Vom Urheber und vom Werk sprechen Juristen heute letztlich deshalb, weil im Verlauf der Geschichte immer bessere Möglichkeiten zur Vervielfältigung von Originalen entstanden. Solche Technologien haben nicht nur zur Verbreitung großer Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben oder - heute - der Arbeit und dem Spiel am Computer beigetragen. Sie waren immer auch mit neuen Märkten und Gewinnabsichten verbunden.
Die Erfindung des Buchdrucks hat es Mitte des 15. Jahrhundert wesentlich erleichtert, Textkopien in größeren Stückzahlen herzustellen. Seinerzeit stand nur der Diebstahl eines Buches (als einer Sache) unter Strafe. Der Text des gleichen Buches galt als frei - open source des Mittelalters. Autoren gingen leer aus. Ein einklagbares "Urheberrecht" entsteht in Mitteleuropa fast 300 Jahre später.
Heute schützt unser Recht den Urheber (Rechteinhaber) und sein Werk. Und es setzt im Interesse der Allgemeinheit zugleich Schranken für eine ausschließliche Rechtsposition des Urhebers. Gäbe es keine Einschränkung dieser nahezu ausschließlichen Rechte, könnten wir zum Beispiel in der Schule Texte nicht (kostenfrei) zitieren.
Druckwerk, Kunstwerk, Meisterwerk
Ein geschütztes Werk im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG) entsteht, in dem der Urheber einer Idee Form gibt: als Bild, als Ton, als Text, als Inszenierung, als Gebäude... Das Urheberrecht hat man, sobald eine persönliche Schöpfung öffentlich wird. Man bewirbt sich nicht darum, es wird nicht zugesprochen. Es kann nicht verkauft oder verschenkt werden. Der Urheber kann sein Werk zur Verwertung freigeben, Urheber bleibt er immer.
Das Urhebergesetz schützt heute Werke vor allem in den Bereichen der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst (§ 1 UrhG). Das Gesetz zählt aber keine bestimmten Bereiche abschließend auf. Vielmehr definiert es in allgemeinen Regelungen, welche Schöpfungen in welchen gesellschaftlichen Bereichen als Werke Anerkennung finden können. In unserem heutigen Verständnis geht es immer um persönliche geistige Schöpfungen. Durch Maschinen generierte Songs erlangen in diesem Verständnis nicht den Status eines geschützten Werkes. Anders liegt der Fall, wenn sich der Mensch - etwa beim Komponieren - einer Maschine bedient.
Auch die bloße Idee wird kein geschütztes Werk. Die Idee zur Erschaffung der Welt wäre nicht geschützt; erst eine Schöpfung in ihrer erkennbaren Form ist es. Das Recht stellt keine Qualitätsanforderungen, damit eine Schöpfung den Status des Werkes erlangt. Schöpfungen, die als weniger wertvoll gelten, sollen auf diese Weise ebenso geschützt sein. Schließlich ist ein geschütztes Werk immer mehr als die Summe seiner Teile. Die Carmina Burana (Carl Orff) ist als Gesamtkunstwerk geschützt, nicht aber jeder einzelne Takt des Werkes.
Nur der Urheber hat ein ausschließliches Recht an seinem Werk. Er macht die erste öffentliche Mitteilung zu einem Inhalt (Erstveröffentlichung). Er trifft die Entscheidungen im Zusammenhang wirtschaftlicher Interessen: Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe in der Öffentlichkeit und Bearbeitung. Der Urheber entscheidet, wann und wie und ob überhaupt mit seinem Werk Geld verdient wird. Dem Urheber steht es frei, sein Werk kostenfrei jedem zugänglich zu machen. Er kann auch jedem die unbegrenzte Vervielfältigung seines Werkes erlauben. Er hat aber ebenso das Recht, den Zugang zum Werk wie dessen Vervielfältigung zu beschränken.
Diese individuelle Entscheidung des Urhebers gilt es zu respektieren.
